Kann ein unbefristeter Mietvertrag, in dem sich zwei Parteien geeinigt hatten, nicht innerhalb von 5 Jahren zu kündigen, trotzdem mit Ablauf des vierten Jahres vom Mieter gekündigt werden?
Nein
Kann ein unbefristeter Mietvertrag, in dem sich zwei Parteien
geeinigt hatten, nicht innerhalb von 5 Jahren zu kündigen,
trotzdem mit Ablauf des vierten Jahres vom Mieter gekündigt
werden?
Nur, wenn alle Parteien des Vertrages damit einverstanden sind.
Trotzdem kann man dem Mieter die Möglichkeit der Kündigung gewähren, indem man diverse Bedingungen stellt.
Er annonciert in den lokalen Blättern und sucht selbst nach einem Nachmieter. Der Nachmieter muss sich ebenfalls mit einer 5 Jahresfrist binden lassen usw usf…
Lieber im Guten und mit angenehmen Erinnerungen, als einen juristischen Streit vom Zaun brechen und sich mit Ärger trennen.
Alles Gute
Paula