Gegenbeschwerde?

Hej zusammen,

hätte da mal eine allgemeine Frage zum Thema „Beschwerden über Nachbarn“:

Angenommen, jemand beschwert sich (aus seiner Sicht berechtigt) wegen wiederholter Verstöße des Nachbarn gegen die Hausordnung (bspw. Lärmbelästigung durch lautes TV spät abends), der Verursacher kontert direkt mit nachweislich (!) aus der Luft gegriffenen Vorwürfen in Form einer ‚Gegenbeschwerde‘ (mündlicher Hinweis durch die Hausverwaltung). Was wäre hier angeraten, abwarten oder versuchen, die Vorwürfe zu entkräften / widerlegen (sprich: gegen die falschen Tatsachenbehauptungen wehren)? Macht Letzteres Sinn? (Vorausgesetzt, es liegt noch keinerlei schriftliche Abmahnung o.ä. vor)

Gruß ausm Ruhrpott
Karsten

Hallo

wenn auf die eigene Beschwerde eine nachweislich falsche vom Nachbarn kommen würde und man daraufhin einen mündlichen Hinweis/Verweis von der Hausverwaltung erhält, sollte man dies schriftlich klarstellen und den Hinweis/Verweis zurückweisen. Nach dem Motto: wehret den Anfängen.