Wieviel Mietminderung ist möglich

Hallo,
es geht um eine Wohnung in einem Haus aus der Jahrhundertwende, welches erst kürzlich erworben wurde. Eine Interessentin suchte sich in dem leerstehenden Haus eine Wohnung aus und wollte schnellstens einziehen.
Da dieses Haus in einem vernachlässigten Zustand übernommen wurde, einigten sich die Parteien lediglich auf die Sanierung des Badezimmers und vereinbarten einen deutlich unter dem Mietspiegel liegenden Mietpreis. Nachdem die Interessentin die Wohnung bezogen hatte, ging es mit den Querelen los, beanstandet wurden undichte Fenster sowie Eingangstür, noch nicht zugewiesener Kellerraum (sie konnte sich jederzeit in dem leerstehenden Keller einen Raum aussuchen) eine fehlende Fliese im Treppenhausboden (Stolpergefahr)aufgrund der gerade installierten neuen Heizungsanlage freiliegende Rohre im Treppenhaus, ich glaube, das war’s. Jedenfalls wurde die Miete um mE mehr als 50% gekürzt. Ist das zulässig?
Garnet

50 % sind sicher nicht zulässig. In einem Altbau mit einer niedrigen Miete sind die Grenzen höher anzusetzen, der Mieter muss mit zugigen Fenstern oder Türen rechnen, etwaige Mietminderungen sind geringer anzusetzen als in einem hochpreisigen Objekt. Die Alternative wäre eine Sanierung des Altbaus mit einer höheren Miete.

In solchen Fällen ist es sicher ratsam, das Mietverhältnis schnell aufzulösen, wenn es dem Mieter nur darum geht, möglichst günstig unterzukommen. Oft ist es von Vorteil, dass der Mieter extrem mindert. Sobald die Miete den erforderlichen Rückstand erreicht hat, kann unter Umständen gekündigt werden. Der Vermieter sollte schnellstens anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um das Mietverhältnis zu lösen.

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Hallo

meiner Meinung nach ist überhaupt keine Minderung anzusetzen.
Die Mieterin wusste bei Mietbeginn von den Gegebenheiten und muss auch während der Renovierungsarbeiten (für die man ggf. eine geringe Minderung während der Dauer) ansetzen könnte.
Aber der VM hat dem ja schon Rechnung getragen, in dem sie eine gekürzte Miete zahlt.

Minderung sofort widersprechen und rechtlichen Rat einholen oder Mietaufhebung versuchen.