Nebenkosten - Grünpflege

Hallo,

gesetzt dem Fall, in der Nebenkostenabrechnung, die einem Mieter zugeht, stünde neben diversen üblichen Posten auch „Grün- und Gartenpflege“ drin. Kostenpunkt gesamt (für das ganze Haus, 8 Mietparteien) 1200,- p.a.

vorhandene Grünfläche: 1 eingezäuner, eingefriedeter, ungepflegter Fetzen grün, 20m² vor dem haus, 1 ungeplegter, eingezäuner vom mieter im EG „genutzter“ Flecken irgendwas mit ca. 40m² hinter dem Haus.

a) sind solche Summen gerechtfertigt für eine nicht erfolgte „Grün_pflege_“?
b) steht es dem Mieter, der nunmehr auszieht, zu, rückwirkend einen Teil der NK einzufordern?
c) wenn ja, wie weit rückwirkend?

Grüße und Dank

Hallo

1200 € sind ein hübsches Sümmchen.

Der Mieter sollte die Rechnungen/Belege beim VM einsehen, was im einzelnen gemacht wurde, vorsorglich schon mal diesem Posten widersprechen.

Hallo

1200 € p.a. erscheinen mir aufgrund der Beschreibung auch reichlich hoch.
Der Vermieter darf nur tatsächlich entstandene Betriebskosten umlegen.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch bei der Entstehung der Betriebskosten. D.h. der VM darf nicht gar nicht ausgeführte Arbeiten bezahlen bzw. überhöhte Preisforderungen akzeptieren.
Erster Schritt wäre also den VM um Erläuterungen bitten, was unter dieser Position für 1200€ genau gemacht worden sein soll und Einsicht in die diesen Kosten zugrundeligende Rechnung samt Arbeits-/Leistungsnachweis zwecks Überprüfung zu verlangen.

b) + c) Nach Erhalt einer Abrechnung hat der Mieter 12 Monate lang Gelegenheit evtl. Einwendungen vorzubringen > § 556 BGB Abs 3
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Rudi

Danke (owt)
Danke :smile: