Eine Mieter wohnt bereits seit sage und schreibe 48 Jahren in der Mietwohnung. Die Wohnung ist vom Mieter stets einwandfrei gepflegt
und in Ordnung gehalten worden. Nun ist nach dieser langen Zeit die
Badewanne nicht mehr in Ordnung. D.h. Email durch das reinigen so
langsam durchgescheuert, geht aber noch (gerade so). Am Ablauf splittert das Email aber so langsam ab, was vom Mieter schon durch auftragen von Farbe versucht wurde zu beheben - geht aber halt immer weiter, was ja wohl nach der langen Zeit nicht zu vermeiden ist. Der Vermieter wurde nun aufgefordert die Badewanne auszutauschen, was dieser jedoch mit der folgenden Begründung verweigert: Als sie eingezogen sind war die Badewanne in Ordnung, sie haben diese abgenützt, also sind sie auch verpflichtet diese zu erneuern!
Klar war die Wanne damals in Ordnung - war ja ein Neubau und Erstbezug - aber nach einer so langen Mietdauer durch den selben Mieter?
Muß der Mieter wirklich auf eingene Rechnung die Wanne tauschen lassen?
Nach 49 Jahren in der gleichen Wohnung?
Würde mich über fundierte Antworten sehr freuen.
Herzlichen Dank vorab.
Hallo
Muß der Mieter wirklich auf eingene Rechnung die Wanne tauschen lassen?
Nein
Grundsätzlich muss der Vermieter Austausch/Reparatur/Mangelbeseitigung beauftragen.
Bei einer schuldhaft von ihm verursachten Beschädigung wäre der Mieter dem Vermieter zu Schadensersatz verpflichtet.
Ist die Wanne aber einfach nur durch vertragsgemässen Mietgebrauch abgenutzt, dann ist der Ersatz Sache des Vermieters
> § 535 BGB Abs 1 „…Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten…“ sowie
> § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
"Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. " (weil durch die Miete abgegolten)
http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
D.h. Email durch das reinigen so langsam durchgescheuert
Eigentlich scheuert sich Email durchs Reinigen nicht ab …
Selbst wenn der Mieter die Schäden durch falsche Reinigungsmittel verursacht hätte, wäre er aber nur zum Ersatz des Zeitwerts verpflichtet - nach 48 Jahren dürfte der bei NULL liegen.
Rudi