Rückzahlung der Kaution

Hallo liebe Wissenden!

Folgender Fall: Die Kaution wurde zu Beginn des Mietverhältnis auf ein Sparkonto eingezahlt, welches auf den Namen des Mieters lautet. Die Ansprüche wurden lediglich an den Vermieter verpfändet.

Nun wurde das Mietverhältnis beendet. Die Abnahme ist bereits 2 Monate her und lief völlig reibungslos (Wohnung wurde ohne Mängel etc übergeben).

Tja, nun gibt es aber die Kaution noch nicht zurück. Grund: Im Laufe des Mietverhältnisses hat die Wohnung den Eigentümer gewechselt. Dies wurde (trotz einiger Aufforderungen durch den Vermieter) der Bank nie mitgeteilt.

Der alte Vermieter (auf den die Verpfändung lautet) erklärt sich nun für nicht mehr zuständig und der neue (jetzt schon ehemalige) Vermieter bringt die Sache auch nicht auf die Bahn.

Was kann denn der Mieter in solch einem Fall machen? Herzlichen Dank für ein paar Tipps!

Viele Grüße
Florian

Der alte Vermieter (auf den die Verpfändung lautet) erklärt
sich nun für nicht mehr zuständig und der neue (jetzt schon
ehemalige) Vermieter bringt die Sache auch nicht auf die Bahn.

Was kann denn der Mieter in solch einem Fall machen?

Wenn es keine Forderungen mehr an den M gibt, z.B. Restliches aus Nebenkosten usw. fordert er den VM zur Rückzahlung der Kaution, unter Fristsetzung, auf. Einschreiben ist sinnvoll.

Tut sich nichts, bleibt der Rechtsweg.