Ausschluss von Eigenbedarfs-/ Verwertungskündigung

Hallo zusammen,
ich möchte gern Eure Meinung zu einer ziemlich kontroversen Diskussion in meinem Bekanntenkreis hören:

Nehmen wir mal an, Mieter (M) und Vermieter (VM) haben, logisch, einen Mietvertrag geschlossen. Und nehmen wir weiter an, in diesem Vertrag wurde schriftlich fixiert, das Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen seitens VM für die Dauer von 10 Jahren ausgeschlossen werden.

Ebenso sollen Mieterhöhungen für fünf Jahre ausgeschlossen werden.

Nach, sagen wir mal, knapp drei Jahren möchte M die den Vertrag über die Mietsache kündigen, M will also mit Dreimonatsfrist ausziehen.

Nehmen wir weiterhin VM akzeptiert dies nicht und besteht darauf, das der Mietvertrag für die Dauer des oben genannten Kündigungsausschlusses erfüllt werden soll. Schliesslich handele es sich um einen unbefristeten Mietvertrag und sein Wille bei Abschluss des Vertrages sei gewesen, das die Immobilie für 10 Jahre vermietet sei.

Nach meiner Auffassung kann M den Mietvertrag jederzeit unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen und somit aus dem Vertragsverhältnis ausscheiden.

Ein Bekannter meinerseits sieht das anders und äussert analog zu M, der Vertrag sei zu erfüllen.

Wie seht Ihr das?

Beste Grüße
Jimmy

Nach meiner Auffassung kann M den Mietvertrag jederzeit unter
Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen und somit
aus dem Vertragsverhältnis ausscheiden.

So ist es, da ein unbefristeter Vertrag geschlossen wurde. Anders würde es aussehenh, wenn es sich um eine fest vereinbarte Mietdauer gehandelt hätte.
Das der VM in diesem vertrag einiges zu Gunsten des M regelt ist sein Entgegenkommen, woraus sich aber nicht eine einzuhaltende Mindestvertragsdauer ableiten ließe.

Ein Bekannter meinerseits sieht das anders und äussert analog
zu M, der Vertrag sei zu erfüllen.

Ja, der Vertrag ist auch von beiden Parteien zu erfüllen. Darin was beide Parteien sich jeweils als Pflicht auferlegt haben. Es bleibt aber ein normaler unbefristeter Vertrag.