muß ein Vermieter vor dem Einzug eines neuen Mieters, eine Wohnung renovieren lassen wenn der Vormieter nur ein Jahr in der Wohnung gewohnt hat?
Hat der neue Mieter das Recht auf Renovierung? Nehmen wir an die Wände sind farbig gestrichen und es sind „Abnutzungsspuren“ zu sehen!
muß ein Vermieter vor dem Einzug eines neuen Mieters, eine
Wohnung renovieren lassen wenn der Vormieter nur ein Jahr in
der Wohnung gewohnt hat?
Hat der neue Mieter das Recht auf Renovierung? Nehmen wir an
die Wände sind farbig gestrichen und es sind
„Abnutzungsspuren“ zu sehen!
Gegenfrage: Warum hat denn der Vormieter nicht renoviert, wo die Wohnung doch renovierungsbedürftig war? Mit der Wohndauer hat das nichts zu tun.
Es wurde mit den Neuerungen im Mietrecht erklärt, worauf sich der alte Mieter bezog. Demnach muß er nach einer Wohndauer von einem Jahr nicht renovieren, da er beim Einzug wohl renoviert hat!?
Der Fall betrifft übrigens Deutschland.
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Andernfalls hat er das, was er abgewohnt hat auch zu renovieren. Selbst bei einem nichtweissen Antrich sind die Gerichte inzwischen etwas gelockert. da gehts inzwischen hauptsächlich um grelle Farben die ein Nachmieter nicht akzeptieren muß.
Bleibt im Einzefall der Rat als Vermieter sich beim Vermieterverein und als Mieter bei dem jeweiligen Mieterschutzbund zu informieren.
muß ein Vermieter vor dem Einzug eines neuen Mieters, eine
Wohnung renovieren lassen wenn der Vormieter nur ein Jahr in
der Wohnung gewohnt hat?
Hat der neue Mieter das Recht auf Renovierung? Nehmen wir an
die Wände sind farbig gestrichen und es sind
„Abnutzungsspuren“ zu sehen!
Jain. Ehrlich gesagt finde ich es positiv, wenn mit dem Vermieter vereinbart ist, dass die Wohnung am Ende ohne neuen Anstrich und ggf. ohne Tapeten zurückzugeben ist - man im Gegenzug das aber bei dem eigenen Einzug anfänglich (für sich) selbst tun muß. Da kann jeder dann die Kosten und den Aufwand in die Innengestaltung legen, der einem beliebt - und der Vermieter muß auch nicht kritisch gucken, ob alles hinreichend weiß ist.
Man sollte aber sicherstellen, dass man in einem solchen Fall nicht auch bei Auszug renovieren muß (vertraglich fixieren!).
Andernfalls hat er das, was er abgewohnt hat auch zu
renovieren. Selbst bei einem nichtweissen Antrich sind die
Gerichte inzwischen etwas gelockert. da gehts inzwischen
hauptsächlich um grelle Farben die ein Nachmieter nicht
akzeptieren muß.
Das hört sich mißverständlich an…
Hierbei kommt es darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde (Endrenovierung) und ob diese Klausel auch gültig ist.
muß ein Vermieter vor dem Einzug eines neuen Mieters, eine
Wohnung renovieren lassen wenn der Vormieter nur ein Jahr in
der Wohnung gewohnt hat?
Hat der neue Mieter das Recht auf Renovierung? Nehmen wir an
die Wände sind farbig gestrichen und es sind
„Abnutzungsspuren“ zu sehen!
Jain. Ehrlich gesagt finde ich es positiv, wenn mit dem
Vermieter vereinbart ist, dass die Wohnung am Ende ohne neuen
Anstrich und ggf. ohne Tapeten zurückzugeben ist - man im
Gegenzug das aber bei dem eigenen Einzug anfänglich (für sich)
selbst tun muß. Da kann jeder dann die Kosten und den Aufwand
in die Innengestaltung legen, der einem beliebt - und der
Vermieter muß auch nicht kritisch gucken, ob alles hinreichend
weiß ist.
Im Grunde schon gut wenn der Mieter sich nach seinen Vorstellungen die Wohnung streichen kann ABER wenn er seine alte Wohnung und die neue Wohnung komplett streichen muss dann ist das sicherlich nicht ganz so schön bzw. sehr aufwendig.
Man sollte aber sicherstellen, dass man in einem solchen Fall
nicht auch bei Auszug renovieren muß (vertraglich fixieren!).
Gegenfrage: Warum hat denn der Vormieter nicht renoviert, wo
die Wohnung doch renovierungsbedürftig war? Mit der Wohndauer
hat das nichts zu tun.
Es wurde mit den Neuerungen im Mietrecht erklärt, worauf sich
der alte Mieter bezog. Demnach muß er nach einer Wohndauer von
einem Jahr nicht renovieren, da er beim Einzug wohl renoviert
hat!?
Experten berichtigt mich, falls ich Mist erzähle (ich bin sicher, das werdet Ihr , aber diese angesprochene Änderung bei den Renovierungen besagt NICHT, dass man nicht renovieren muss, wenn es notwendig ist. Wenn vereinbart ist, dass bei Auszug renoviert werden muss, dann muss auch nach aktuell geltendem recht renoviert werden.
Was die Änderung besagt, ist doch nur, dass man nach 1 Jahr nicht schon renovieren muss, wenn noch keine Notwendigkeit besteht, richtig?
Das hieße doch, dass der Vormieter eigentlich noch was zu zahlen hätte (wofür es jetzt wahrscheinlich eh zu spät ist, weil der Vermieter seine Rechte und die Pflichten des Vormieters nicht richtig kannte, er dem aber zugestimmt hat), richtig?
Wenn dem Mieter die Wohnung in dem Zustand, in dem sie vor Einzug ist, nicht passt, dann braucht er sie auch nicht anzumieten.
Wenn ich eine Wohnung mieten würde, dann würde ich es begrüßen, wenn ich bei Einzug renovieren dürfte wie ich wollte, im Gegenzug dann bei Auszug nicht renovieren müsste.
Und zum Argument „ich zieh nun um und muss nun alte und neue Wohnung renovieren“ - bedenke, dass du beim nächsten Umzug dann ggf. garnicht renovieren musst. Finanziell gesehen ist es relativ egal: du musst jede Mietwohnung (mindestens) einmal renovieren.
Wenn dem Mieter die Wohnung in dem Zustand, in dem sie vor
Einzug ist, nicht passt, dann braucht er sie auch nicht
anzumieten.
Bei der Besichtigung war die Wohnung noch vermietet, dh. noch möbeliert im leeren Zustand hat man die Mängel erst gesehen. Und bei Abschluss des Mietvertrages wurde auch davon ausgegangen das der Vormieter nach seinem Auszug renoviert.
Wenn ich eine Wohnung mieten würde, dann würde ich es
begrüßen, wenn ich bei Einzug renovieren dürfte wie ich
wollte, im Gegenzug dann bei Auszug nicht renovieren müsste.
Und zum Argument „ich zieh nun um und muss nun alte und neue
Wohnung renovieren“ - bedenke, dass du beim nächsten Umzug
dann ggf. garnicht renovieren musst. Finanziell gesehen ist es
relativ egal: du musst jede Mietwohnung (mindestens) einmal
renovieren.
Dem Argument stimme ich zu aber zeitlich muss das auch machbar sein neben dem Beruf beides zu renovieren.
Erstmal schaun ob der Vermieter mit sich reden lässt. Ich bin immer noch auf dem Standpunkt wenn man seine Anliegen sachlich miteinander bespricht muss doch eine gute Lösung für beide Seiten drin sein.
Im Grunde schon gut wenn der Mieter sich nach seinen
Vorstellungen die Wohnung streichen kann ABER wenn er seine
alte Wohnung und die neue Wohnung komplett streichen muss
dann ist das sicherlich nicht ganz so schön bzw. sehr
aufwendig.
Schon. Aber man hat mit jeder Wohnung summa summarum trotzdem nur 1x Arbeit und vermutlich effektiv nur den halben Ärger. Ich habe mir beim Einzug in meine jetzige Wohnung diese doppelte Arbeit (alte und neue Wohnung renovieren) gerne gemacht.
Dem Argument stimme ich zu aber zeitlich muss das auch machbar
sein neben dem Beruf beides zu renovieren.
Erstmal schaun ob der Vermieter mit sich reden lässt. Ich bin
immer noch auf dem Standpunkt wenn man seine Anliegen sachlich
miteinander bespricht muss doch eine gute Lösung für beide
Seiten drin sein.
Um die Kosten wirst man nicht drumherum kommen. Der Vermieter kann ja schlecht vom Vormieter eine zweifache Renovierung verlangen.
Man kann aber immer einen Maler damit beauftragen… - ob nun der neue Mieter einen seiner Wahl beauftragt oder der Vermieter das tut, ist letztendlich egal, man hat aber bessere Kontrolle, wenn man’s selber tut.