Hallo,
ich möchte mich erkundigen, welche Bestimmungen es gibt, wenn man fristlos kündigen möchte.
Ich habe gelesen, dass eine Abmahnung sinnvoll ist. Wenn man also danach kündigt, macht man das zum Monatsende oder welche Regeln muss man dann einhalten?
ja, entschuldige bitte, ich war so in dem Thema, dass ich daran nicht gedacht habe.
Ich dachte, man darf hier nicht konkret einen Fall beschreiben.
Als Mieter, möchte er seine Wohnung fristlos kündigen. Abmahnung wurde schon erteilt.
Grund: Anderer Mieter betrinkt sich jede Nacht und randaliet, pöbelt, schmeißt Sachen aus dem Fenster…
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Als Mieter, möchte er seine Wohnung fristlos kündigen.
Abmahnung wurde schon erteilt.
Wem wurde eine Abmahnung erteilt und was beinhaltete sie? Üblicherweise setzt man den VM davon in Kenntnis, dass man sich durch das Verhalten eines Nachbarn gestört fühlt. Sog. Lärmprotokolle oder eben Protokolle über das beeinträchtigende Fehlverhalten des Nachbarn über einen gewissen Zeitraum sind sehr anzuraten. Wie der VM das Fehlverhalten des Nachbarn abstellt, bleibt seine Sache.
Evtl. ist hier eine Mietminderung drin, in welcher Höhe muß mit dem Mieterverein abgeklärt werden.
Zum Thema außerordentliche Kündigung bzw fristlose K dürfte das hier interessant sein: http://www.ferner-alsdorf.de/drucker-368.html
etwas scrollen ab Frage „Wann dürfen gestörte Mitmieter kündigen“ dürfte es dann hinkommen auch wenn es sich in dem genannten Beispiel um Kinderlärm handelt.