Probleme mit Nebekostenabrechnung

Angenommen eine Person kriegt eine Nebenkostenabrechung für das Jahr 2004 in dem Jahr 2005, alles so wie es sein soll nur die Rechnung ist unübersichtlich und zu dem sehr hoch.
Die Person zahlt die Rechnung nicht und der Vermieter macht auch keine Anstalten. So vergehen etwa 1 1/2 Jahre und die Person möchte jetzt ausziehen und nun kommt der Vermieter wieder mit der alten Rechnung.
Die Person weigert sich diese zu zahlen, zumindest nicht bevor sie vom Vermieter via Rechnungskopien nachgewiesen wird.
Der Vermieter geht aber nicht darauf ein sondern ruft via Sekräterin die Person immer an und schickt alle drei bis vier Monate eine Zahlungserinnerung und droht hin und wieder und das schon seit einem Jahr mit Klage.
Dazu meine Frage:

  • Was kann in so einem Fall der Person passieren?
  • Wann verjährt eine Rechnung?

Würde mich über Eure Antworten freuen!

Hallo,

Angenommen eine Person kriegt eine Nebenkostenabrechung für
das Jahr 2004 in dem Jahr 2005, alles so wie es sein soll nur
die Rechnung ist unübersichtlich und zu dem sehr hoch.

Diese theoretische Rechnung würde dann 2008 verjähren.

Die Person zahlt die Rechnung nicht und der Vermieter macht
auch keine Anstalten. So vergehen etwa 1 1/2 Jahre und die
Person möchte jetzt ausziehen und nun kommt der Vermieter
wieder mit der alten Rechnung.
Die Person weigert sich diese zu zahlen, zumindest nicht bevor
sie vom Vermieter via Rechnungskopien nachgewiesen wird.

Hat der Mieter den Vermieter innerhalb der ihm zustehenden 12 Monate nach Erhalt der Rechnung dazu schriftlich aufgefordert? Der Mieter hat das Recht die Nebenkostenabrechnung einzusehen, aber Kopien auf eigene Kosten muß der VM nicht versenden.

Der Vermieter geht aber nicht darauf ein sondern ruft via
Sekräterin die Person immer an und schickt alle drei bis vier
Monate eine Zahlungserinnerung und droht hin und wieder und
das schon seit einem Jahr mit Klage.
Dazu meine Frage:

  • Was kann in so einem Fall der Person passieren?
  • Wann verjährt eine Rechnung?

Noch könnte er rein theoretisch ein Mahnverfahren einleiten, oder aber auch versuchen die Nachforderung mit der Kaution zu verrechnen.

Manchmal hilft durchaus ein netter Brief von einem Mieterschutzbund.

Gesetz im Netz:
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Gruß
Maja

Diese theoretische Rechnung würde dann 2008 verjähren.

Verstehe ich das richtig, die Rechnung ist verjährt?

Hat der Mieter den Vermieter innerhalb der ihm zustehenden 12

Monate nach Erhalt der Rechnung dazu schriftlich aufgefordert?

Nein, der Mieter hat absolut keine Anwendungen vorgenommen.

Der Mieter hat das Recht die Nebenkostenabrechnung einzusehen,
aber Kopien auf eigene Kosten muß der VM nicht versenden.

Das hat der Mieter telefonisch erfragt, die Sekretärin hat ausgewichen.

Noch könnte er rein theoretisch ein Mahnverfahren einleiten,

oder aber auch versuchen die Nachforderung mit der Kaution zu
verrechnen.

Zum Glück des Mieters wurde keine Kaution hinterlegt.

Manchmal hilft durchaus ein netter Brief von einem

Mieterschutzbund.

Mieterschutzbund?
Kann man da beitreten oder wie genau läuft das?

Vielen vielen Dank für die hilfreiche Antwort Maja !

Hallo,

Diese theoretische Rechnung würde dann 2008 verjähren.
Verstehe ich das richtig, die Rechnung ist verjährt?

Nein, noch nicht…vermutlich erst 31.12.2008 der Vermieter könnte sich also bis kurz vor der Verjährungsfrist Zeit lassen um zu reagieren.
Hat er denn schriftlich die Zahlung angemahnt? Da bin ich mir nämlich nicht sicher, ob das alleine schon ausreicht die Verjährungsfrist zu unterbrechen, oder ob es zwingend ein Mahnverfahren sein muß…denke aber eher letzteres.

Hat der Mieter den Vermieter innerhalb der ihm zustehenden 12
Monate nach Erhalt der Rechnung dazu schriftlich aufgefordert?
Nein, der Mieter hat absolut keine Anwendungen vorgenommen.

Schlecht, denn der Mieter hätte bei Unklarheiten bis zu 12 Monate nach Erhalt der Rechnung reklamieren können. danach nicht mehr.
Nichts tun ist fast immer das Schlechteste was man machen kann.
Und wenn man etwas tut, dann schriftlich.

Der Mieter hat das Recht die Nebenkostenabrechnung einzusehen,
aber Kopien auf eigene Kosten muß der VM nicht versenden.
Das hat der Mieter telefonisch erfragt, die Sekretärin hat
ausgewichen.

Kann der Mieter das beweisen?

Noch könnte er rein theoretisch ein Mahnverfahren einleiten,
oder aber auch versuchen die Nachforderung mit der Kaution zu
verrechnen.
Zum Glück des Mieters wurde keine Kaution hinterlegt.

Bliebe also noch das Mahnverfahren (oder auch gleich eine Klage).

Manchmal hilft durchaus ein netter Brief von einem
Mieterschutzbund.
Mieterschutzbund?
Kann man da beitreten oder wie genau läuft das?

Der Mieter müßte da bitte beim örtlichen Mieterverein/Mieterschutzbund nachfragen. Die Modalitäten der einzelnen Vereine sind mir nicht bekannt.

Gruß
Maja

Hallo

Mieter bekommt also die NK, befindet sie für zu hoch und zu unübersichtlich. Gut - kann vorkommen.

Mieter reklamiert jedoch nicht schriftlich beim Vermieter, hat dadurch die NK-Abrechnung anerkannt! Reklamieren kann der Mieter innerhalb eines Jahres nach Zustellung. Dieser Zug ist nun abgefahren.

VM fordert zu Recht die Nachzahlung an.

Verjährung, wie schon geschrieben, wahrscheinlich 31.12.2008, d.h. der Vermieter hat noch Zeit genug für einen MB, VB oder/und eine Klage auf Zahlung.