Wenn der Mietvertrag z. B. zum 30.04. ausläuft, man aber schon am 1.4. auszieht, muß man dann die volle Miete, also mit Betriebskosten oder nur die Grundmiete/Kaltmiete für den Monat bezahlen?
Wenn der Mietvertrag z. B. zum 30.04. ausläuft, man aber schon
am 1.4. auszieht, muß man dann die volle Miete, also mit
Betriebskosten oder nur die Grundmiete/Kaltmiete für den Monat
bezahlen?
Ja, alles.
Wolfgang D.
Hallo erstmal.
Wenn der Mietvertrag z. B. zum 30.04. ausläuft, man aber schon
am 1.4. auszieht, muß man dann die volle Miete, also mit
Betriebskosten oder nur die Grundmiete/Kaltmiete für den Monat
bezahlen?
Tendenziell ja, aber es kommt drauf an:
-durfte ein Nachmieter genommen werden, der in die Rechte und Pflichten
des Mietvertrags einsteigt ?
-wer verlangt nach dem Wohnungsschlüssel ? Wenn der Vermieter das tut, ist der MV ab dem Moment beendet und nur bis dato zu bezahlen. Wenn der Nachmieter ebendieses tut, zahlt die alte Mietpartei bis zum offiziellen Vertragsende.
mfg M.L.
Falls kein Nachmieter vor dem 30.04. in die Wohnung zieht, dann ist die volle Warmmiete zu zahlen, denn es fallen ja die Grundkosten für Heizung,Wasser etc. an.