Mal angenommen, Herr Meier hat seine Mietwohnung fristgerecht gekündigt und ist auch schon ausgezogen. Er hat die Miete für die -mittlerweile leer stehende Wohnung- bezahlt. Und Herr Meier nutzt die Übergangszeit, um die Wonung zu renovieren, und kleine Schönheitreparaturen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Aus diesem Grund beauftragt Herr Meier auch einen Handwerker, kleine Fliesarbeiten im Bad durchzuführen. Da Herr Meier nicht die ganze Zeit die Arbeit überwachen möchte, ist dieser Handwerker allein in der Wohnung. Nun bekommt der Vermieter zufällig mit, dass sich in der Wohnung lediglich ein Handwerker aufhält und verschafft sich über diesen mit der Begründung „Ich bin ja der Eigentümer, lassen sie mich mal schauen“ Zutritt zur Wohnung. Hier kontrollier er offenbar bereits durchgeführte Reparaturen in der Wohnung.
Mit dem Mieter war dieser Zutritt der Wohnung in keinster Weise abgesprochen, es wure ihm auch nicht durch den VM mitgeteilt.
Ist diese Handlungsweise - (unberechtigtes Betreten der Mieträume?) - des VM in irgendeiner Weise zu rechtfertigen, oder hat er sich gar strafbar gemacht - Hausfriedensbruch?
diese Thema wurde schon x-mal gepostet.
Schon die Suchfunktion genutzt?
Kurz: Solange die Wohnung offiziell angemietet, kein Recht des Vermieters ohne Zustimmung des Mieters diese zu betreten!
Nur im äußersten Notfall erlaubt, z.B. Feuer o.ä.
Nun bekommt der Vermieter
zufällig mit, dass sich in der Wohnung lediglich ein
Handwerker aufhält und verschafft sich über diesen mit der
Begründung „Ich bin ja der Eigentümer, lassen sie mich mal
schauen“ Zutritt zur Wohnung. Hier kontrollier er offenbar
bereits durchgeführte Reparaturen in der Wohnung.
Mit dem Mieter war dieser Zutritt der Wohnung in keinster
Weise abgesprochen, es wure ihm auch nicht durch den VM
mitgeteilt.
Hallo!
Da stellt sich zunächst mal die Frage, wie der Vermieter in die Wohnung gekommen ist. Hat er geklopft od. geklingelt und der Handwerker hat aufgemacht und der VM ist ohne zu fragen in die Wohnung gegangen, halte ich dies für nicht in Ordnung. War die Wohnungstür allerdings offen (aus bequemlichkeit des Handwerkers ) würde ich dem HW mal auf die Finger hauen. Aber Hausfriedensbruch halte ich für unwahrscheinlich.
Gruß, Andreas
wie der Vermieter (oder irgendeine andere Person) in die
Wohnung kommt ist irrelevant!
Ohne vorherige Zustimmung des Mieters ist es
Hausfriedensbruch!
Guckst Du hier: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__123.html
Zumindist fehlt für einen Hausfriedensbruch, wenn ich das Ursprungsposting richtig verstehe, die Aufforderung die Wohnung zu verlassen. Also (ianal) nicht zwangsläufig Hausfriedensbruch.
Zumindist fehlt für einen Hausfriedensbruch, wenn ich das
Ursprungsposting richtig verstehe, die Aufforderung die
Wohnung zu verlassen. Also (ianal) nicht zwangsläufig
Hausfriedensbruch.
Da steht ein „ODER“!
Wenn er sich gegen den Willen (oder auch ohne die Erlaubnis) des Mieters Zutritt verschafft, dann macht er das imo widerrechtlich.
Wenn ich bei uns auf der Straße ein Haus mit nicht verschlossener Tür sehe und selbiges betrete…
Zumindist fehlt für einen Hausfriedensbruch, wenn ich das
Ursprungsposting richtig verstehe, die Aufforderung die
Wohnung zu verlassen.
Nö. Du hast das ‚oder‘ zwischen den Varianten ‚ohne Zustimmung drin‘ und ‚trotz Aufforderung nicht raus‘ übersehen.
Es ist aber die Frage, ob nicht der Handwerker als Vertreter des Mieters den Vermieter reinlassen konnte/durfte und das auch getan hat.
Gruß
loderunner (ianal)
Es ist aber die Frage, ob nicht der Handwerker als Vertreter
des Mieters den Vermieter reinlassen konnte/durfte und das
auch getan hat.
Hab ich doch auch irgendwie in meinem ersten Posting geschrieben. Woher soll der VM auch wissen (!) ob der Handwerker ihn reinlassen durfte oder nicht.
Gruß
Andreas