Stellplatz vor Garage

Hallo ihr Wissenden

Weiss jemand, wie es um den Platz vor einer gemieteten Garage steht? Darf/kann der Mieter diesen Platz als zusätzlichen Stellplatz benutzen? Der Platz muss ja für den Mieter der Garage frei gehalten werden, dass er in seine Garage kann bzw raus kann, also ist (für mich als Unwissenden) der Platz höchstens vom Mieter der Garage in Beschlag zunehmen. Oder darf der Mieter der Garage nicht vor seiner Garage parken, wenn er evtl. zwei Autos besitzt oder nur „zu bequem“ ist, nicht die Zeit hat, in die Garage zu fahren.

Kann man da Antworten erwarten oder werden weitere Angaben benötigt?

Hi,

Kann man da Antworten erwarten oder werden weitere Angaben
benötigt?

auf dem Grundstück eines Hauses, auf welchem sich eine Garage mit dedizierter Einfahrt befindet, darf man sicher ein KFZ vor selbiger abstellen. Wenn es sich um einen Garagenhof handelt, dann eher nicht, weil der Hof nicht Bestandteil der Mietsache „Garage“ ist. Auch nicht stückweise.

Gruß,

Malte

Mahlzeit!

Oder
darf der Mieter der Garage nicht vor seiner Garage parken,
wenn er evtl. zwei Autos besitzt oder nur „zu bequem“ ist,
nicht die Zeit hat, in die Garage zu fahren.

Weiterhin zu Maltes Ausführungen ist es natürlich auch auf der Straße
an einem abgesenkten Bürgersteig verboten.
Das Parkverbot vor einer Garage gilt auch für den Garagenmieter.

Gruß
Stefan

Hallo, wie Malte schrieb, es kommt darauf an, ob andere dadurch behindert werden, zB. in ihre benachbarte Garage zu kommen oder ob man damit dann zB. teilweise auf dem Bürgersteig steht und Fußgänger behindert (insbes. auch solche die etwas breiter sind, wie Kinderwagenpassagiere und Rollstuhlpiloten). Parken vor abgesenkten Bordsteinen ist nunmal verboten, und das Parken AUF abgesenkten Bordsteinen wird dadurch nicht unbedingt erlaubter…
Oft steht sowas auch im Mietvertrag drin. Und wenn nicht, sollte man den Vermieter befragen, denn der wirds wissen.
Gruß Susanne