Wenn man in einem Mietshaus wohnt, werden nach einer gewissen Zeit die Betriebskosten abgelesen. Sagen wir mal im Monat 11 im Jahr 2006, dann hat der Vermieter ein Jahr Zeit die Abrechung zuzustellen das wäre also 11.2007.
Wann muss er das nächste mal ablesen? Auch nach einem Jahr ?
Oder kann er auch nach 1 ½ Jahren oder 2 Jahren ablesen?
hinter dem Ablesen werden ja wohl schon die Versorger hinterher sein. Wenn gar kein Ablesen möglich ist (weil vielleicht kein Einlass gewährt wird) wird der Verbrauch geschätzt.
Und - ja - der Abrechnungszeitraum bleibt i.d. Regel gleich, also immer Monat 11 bis 11. Evtl. könnte ein Wechsel des Versorgers einen anderen Zeitraum „einläuten“. Dann würde der Verbrauch zwischenabgelesen und später als sonst nach Abschluss des neuen Abrechnungszeitraumes eine gesamte Abrechnung erfolgen.
Der VM müsste aber sogar - soweit ich weiss - eine Zwischenabrechnung machen, um die Abgabefristen zu wahren.