Kündigung wg. berufl.Eigenbedarf

Wollte mal fragen, ob ein Vermieter wegen berufl. Eigenbedarf, Einfamilienhaus ist derzeit vermietet den Mieter kündigen kann?
Vermieter hat noch mehrere Häuser? Er will in dem Haus ein Büro machen!
Gemietet wurde das Haus vor 16 Jahren? Der damalige Eigentümer hat das Haus verkauft, die Mietverträge sind übernommen worden. Kann der Vermieter einen neuen Mietvertrag einen aufdrängen?
Vielen Dank im voraus für eine Beantwortung.
Mfg

Wollte mal fragen, ob ein Vermieter wegen berufl. Eigenbedarf,
Einfamilienhaus ist derzeit vermietet den Mieter kündigen
kann?

Aus privatem Wohnraum würden dann Gewerberäume entstehen. Dies müßte erst mal das Gewerbeaufsichtsamt erlauben. So einfach geht das auch nicht.

Vermieter hat noch mehrere Häuser? Er will in dem Haus ein
Büro machen!
Gemietet wurde das Haus vor 16 Jahren? Der damalige Eigentümer
hat das Haus verkauft, die Mietverträge sind übernommen
worden. Kann der Vermieter einen neuen Mietvertrag einen
aufdrängen?

Nein! Die Unterschrift unter einen Vertrag ist immer eine freiwillige Willenserklärung. Aufdrängen geht nicht.

Vielen Dank im voraus für eine Beantwortung.
Mfg

Er will in dem Haus ein Büro machen!
Kann der Vermieter einen neuen Mietvertrag einen aufdrängen?

Hallo,
ich lese Eigenbedarf und Buero und andererseits neuer Mietvertrag. Was will der Vermieter eigentlich? Beides zusammen ist unlogisch, der VM hat ein anderes Ziel.
Gruss Helmut