Hallo,
weiter unten bzw. im Archiv steht ja, dass eine Hausverwaltung keine Maklergebühren für die Vermietung des Wohnraumes erheben darf.
Also: A ruft bei Verwaltungsgesellschaft X an, will Wohnung haben. X vermietet wohnung, darf Kaution fordern, aber keine Courtage.
aber: kann X darauf bestehen, dass A sich an einen Makler wendet, der mit X zusammenarbeitet? so getreu dem Motto: „Wenden Sie sich doch bitte an Maklerin Frau Z.“
A kennt die Wohnung, an der er interessiert ist, jedoch, brauch keinen Besichtigungstermin o.Ä., sondern will nur Mietvertrag unterschreiben.
ist sowas „erlaubt“ und fällt unter „Vermieter kann sich ja aussuchen, wen er nimmt. und wenn er eben nur mieter nimmt, die Z beauftragen, dann ist das so“ … oder sollte man sich hier an den Mierterbund o.Ä. wenden? 
Danke