Hallo,
angenommen, eine Wohnung hat, bedingt durch einen Dachgeschoßausbau, seit über einem Jahr Probleme mit Wasserflecken an der Decke, Schimmel an den Wänden, und von Gutachtern bescheinigte überdurchschnittlich hohe Luftfeuchtigkeit in allen Zimmern.
Der Vermieter reagiert auf die Mängel, und lässt div. Malerfirmen die Mängel beseitigen. Der Schimmel tritt erneut auf. Wieder kommt eine Malerfirma, beseitigt die Mängel, der Schimmel taucht ein paar Wochen später erneut auf.
Der Mieter erfährt von den Malerfirmen, das für eine endgültige Beseitigung Aktion X vonnöten wäre, die vom Vermieter aber aufgrund der zu hohen Kosten nicht bezahlt wird. Aufgrund der Baumaßnahmen der Malerfirmen ist ein Zimmer seit mehreren Wochen nicht bewohnbar, in den anderen taucht auch Schimmel auf, vereinzelte Metallgegenstände rosten.
Der Mieter findet eine neue Wohnung, und möchte umziehen. Darf er die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten unterschreiten, und bereits nach einem Monat aus dem Mietvertrag zurücktreten?
Danke für eure Hilfe,
Uwe