Nebenkostenabrechnung

Hallo,

wie sieht es in folgendem Fall aus:

Mieter A hat in der Wohnung von Vermieter B vom 01.01.06 bis zum 30.04.06 gewohnt. Jetzt bekam Mieter A am 27.11.06 seine Nebenkostenabrechnung auf der folgendes zu Abrechnungszeitraum steht:

Abrechnungszeitraum 01.01.06 bis 31.01.06
Ihr Abrechnungszeitraum 01.01.06 bis 30.04.06

Wann ist die Frist für die Nebenkostenabrechnung nun abgelaufen? 30.04. oder 31.12.07 ??

Vielen Dank und Grüße

Mito

Hallo,

wie sieht es in folgendem Fall aus:

Mieter A hat in der Wohnung von Vermieter B vom 01.01.06 bis
zum 30.04.06 gewohnt. Jetzt bekam Mieter A am 27.11.06 seine
Nebenkostenabrechnung auf der folgendes zu Abrechnungszeitraum
steht:

Abrechnungszeitraum 01.01.06 bis 31.01.06
Ihr Abrechnungszeitraum 01.01.06 bis 30.04.06

01.01.06 bis 31.01.06 kann es schon mal nicht heissen, wahrscheinlich 31.12.06.

„jetzt“ sm 27.11.06 erhalten ist ja schon über 1 Jahr her.

  1. Wäre die Abrechnung gültig, d.h. wenn vom 1.1.-31.12. abgerechnet wird und
  2. wäre ein Einspruch dann nicht mehr möglich, nur innerhalb eines Jahres ab Zugang.

Stimmt 01.01.06 bis 31.01.06 hieß es, aber er wohnte doch nur bis zum 30.04.06 in der Whg. Wäre dann nicht 30.04.07 der Stichtag für die Rechng. Diese kam aber erst am 27.11.06?

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Moin,
es würde das Antworten ungemein erleichtern, wenn man von der Richtigkeit der genannten Daten überzeugt sein könnte.

Rätsel ratender
Hi

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Hallo

da kann ich jetzt auch nix mit anfangen.

Abrechnungszeitraum 1.1.06-31.01.06
Ihr Abrechnungszeitraum 1.1.06-30.04.06 ist ok.

Aber 1.1.-31.01.06 kann was nicht stimmen, Abrechnung erfolgt immer für 12 Monate.

Und wenn der Mieter die Abrechnung im November 06 erhalten hat, ist das irgendwie im Zeitrahmen.

Aber, muss Mito zustimmen, hier wird nur geraten…denn die Zahlen können so nicht stimmen.