Hallo zusammen,
ich möchte folgenden Fall zur Diskussion stellen, von dem ich neulich hört:
In einem Mehrfamilienhaus steht eine Wohneinheit mehrere Jahre leer. Die Hausnebenkosten werden je nach Kostenkategorie nach m², Personen oder Wohneinheiten (WE) umgelegt. Der Vermieter trägt also die Nebenkosten für die leerstehende WE selbst, sofern diese nach m² oder WE umgelegt werden. Bei den personenbezogenen Kosten ist er außen vor.
Die Kosten für Frischwasser wurden bisher nach Personen umgelegt. Der Vermieter ändert nun den Umlageschlüssel für Frischwasser so, dass der Verbrauch ab sofort zu 40% nach den WE und zu 60% nach den Personen umgelegt wird. Im Ergebnis verringern sich erfreulicherweise die Kosten für alle Mieter, weil der Vermieter jetzt einen Teil des Frischwassers über die WE abrechnet und dadurch einen Teil für die leerstehende WE selbst bezahlt.
Der Umlageschlüssel für das Schmutzwasser wird allerdings nicht geändert und wird weiterhin nach Personen abgerechnet.
Meine Frage: Müsste der Vermieter nicht konsequenterweise auch das Schmutzwasser nach 60/40 aufteilen? Die Berechnungsgrundlage des Gebührenbescheids der Stadt folgt ja immer dem Wasserverbrauch.
Gruß
Jens