Hallo,
Mieter A hat eine NK-Abrechnung bekommen für den Zeitraum 01.01.07 - 31.12.07 und darauf eine Nachzahlung.
Der Mieter A wohnt seit dem 17.06.06 zur Miete in diesem Objekt und hat für die ersten 6 Monate keine Abrechnung erhalten.
Die Heizungsdaten wurden auch nur Ende 12/07 abgelesen. Es sind also im Prinzip Heizkosten für 18 Monate berechnet, aber Zahlungen nur für 12 berücksichtigt.
Eine Anrechnung der überwiesenen ersten 6 Raten auf die Heizkosten hat also nicht stattgefunden, da es weder eine Ablesung noch NK-Abrechnung in diesem Zeitraum gab.
1.Kann man eine Abrechnung für diese 6 Monate verlangen und wäre dies sinnvoll?
2. Nachzahlungen aus diesen 6 Monaten wären doch hinfällig, da älter als ein Jahr oder?
3. Wie sollte der Mieter A in diesem Fall vorgehen?
Gruß
Hans
Hallo
das ist ja ein Kuddelmuddel.
Wie hat der Vermieter die restlichen Nebenkosten berechnet?
Für 1 Jahr oder auch ab Mietbeginn?
Hat der VM vor Einzug des Mieters keine Zwischenablesung machen lassen?
Moin,
1.Kann man eine Abrechnung für diese 6 Monate verlangen und
wäre dies sinnvoll?
Ja und Ja
- Nachzahlungen aus diesen 6 Monaten wären doch hinfällig, da
älter als ein Jahr oder?
Da Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr, ja, wenn nicht vom VM ‚nicht zu vertretende Umstände‘ vorliegen.
- Wie sollte der Mieter A in diesem Fall vorgehen?
VM ansprechen
Gruß
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Hi
Vielen Dank für diese Infos.
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Es ist alles für ein Jahr berechnet. Es gibt halt für die ersten 6 Monate keine Abrechnung.
Nein, der VM hat keine Zwischenablesung machen lassen.
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Es ist alles für ein Jahr berechnet. Es gibt halt für die
ersten 6 Monate keine Abrechnung.
Nein, der VM hat keine Zwischenablesung machen lassen.
Hallo
also, ich würde die Abrechnung so nicht akzeptieren, es sei denn, der Mieter weiß 100% dass z.B. die Verbrauchskosten bei Wasser,Heizung die seinen sind und nicht noch vom Vormieter was übernommen wurde oder ihm ggf. Kosten für Leerstand mit eingerechnet sind.
Da sollte man sich schon die Abrechnungsunterlagen vorlegen lassen.
Zumindest kann man den VM fragen warum für das Halbjahr in 06 keine Abrechnung gemacht wurde, denn jeder Mieter hat das Recht auf Abrechnung der Kosten.
Wenn die Abrechnung für 1 Jahr ist, kann natürlich die Vorauszahlung im Halbjahr nicht angerechnet werden.