Guten Tag,
wenn der Vermieter die Miete erhöhen möchte und schreibt, er möchte bis zum 29.02.2008 eine Einverständniserklärung erhalten.
Muss man ihm eine zurückschicken, wenn man nicht damit einverstanden ist,
oder muss man zumindst zurückmelden, dass man nicht einverstanden ist?
Danke!
Sebastian
Hallo
Guten Tag,
Muss man ihm eine zurückschicken, wenn man nicht dami
einverstanden ist:oder muss man zumindst zurückmelden, dass man nicht:einverstanden ist?
Irgendwie scheinst du das gar nicht zu verstehen …???
, wenn man nicht einverstanden ist,kann der VM auf Einverständnis klagen,das dürfte ja wohl auch in dem Schreiben stehen
Danke!
büdde
Sebastian
Der Kater
Miezmiez…
Guten Tag,
Muss man ihm eine zurückschicken, wenn man nicht dami
einverstanden ist:oder muss man zumindst zurückmelden, dass man nicht:einverstanden ist?
Irgendwie scheinst du das gar nicht zu verstehen …???
,
wenn man nicht einverstanden ist,kann der VM auf
Einverständnis klagen,das dürfte ja wohl auch in dem Schreiben
stehen
Was soll das heißen? Dass der Vermieter klagen kann, heißt doch nicht, dass die Mieterhöhung berechtigt und vom Mieter zu bezahlen ist…
Greetz, T.
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Hallo
man sollte der Form halber, wenn man nicht einverstanden ist, dem Vermieter dieses mitteilen - schriftlich.
Entweder er ist dann einverstanden, oder aber er versucht es auf dem Klageweg, sofern Erhöhung berechtigt, kann es sein, dass er Recht bekommt.