Dürfte ein Vermieter in der Nebenkostenabrechnung eine Brandversicherung, Haftpflichtversicherung und Wohngebäudeversicherung abrechnen, wenn er im Mietvertrag eine Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung vom Mieter verlangt?
Muss eine Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten
a) nach Ende des Bezugszeitraumes
oder
b) nach Ende des Kalenderjahres in dem der Bezugszeitraum gelegen hat
zugestellt werden?
(Beispiel: Mieter zieht im März 2006 aus, Abrechnung kommt erst Dezember 2007. - Verjährung?)
Dürfte ein Vermieter in der Nebenkostenabrechnung eine
Brandversicherung, Haftpflichtversicherung und
Wohngebäudeversicherung abrechnen, wenn er im Mietvertrag eine
Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung vom Mieter
verlangt?
Was vielleicht noch zu prüfen wäre, ob eine derartige Klausel im Mietvertrag überhaupt gültig ist, dazu habe ich aber schon widersprüchliches gelesen.
Dennoch ist es ratsam auch abseits der Gültigkeit der Klausel sowohl eine Privathaftpflichtversicherung sowie eine Hausratversicherung zu haben.
„…Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen…“ http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
Dürfte ein Vermieter in der Nebenkostenabrechnung eine
Brandversicherung, Haftpflichtversicherung und
Wohngebäudeversicherung abrechnen, wenn er im Mietvertrag eine
Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung vom Mieter
verlangt?
Ob er sie verlangen kann ist zweifelhaft, aber die Versicherungen des Vermieters decken ja nicht Schäden des Mieters ab, diese sind nur durch dessen eigene Versicherungen abgedeckt (z.B. Wasserschaden durch auslaufenden Geschirrspüler/Waschmaschine des Mieters) den Schaden deckt hier nur die eigene Mieterversicherung. Oder Kind des Mieters schmeisst Fensterscheibe ein - deckt auch nur die eigene Mieterversicherung.