Versicherungen in der Nebenkostenabrechnung

hallo!

Habe da mal zwei Fragen:

Dürfte ein Vermieter in der Nebenkostenabrechnung eine Brandversicherung, Haftpflichtversicherung und Wohngebäudeversicherung abrechnen, wenn er im Mietvertrag eine Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung vom Mieter verlangt?

Muss eine Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten

a) nach Ende des Bezugszeitraumes

oder

b) nach Ende des Kalenderjahres in dem der Bezugszeitraum gelegen hat

zugestellt werden?

(Beispiel: Mieter zieht im März 2006 aus, Abrechnung kommt erst Dezember 2007. - Verjährung?)

Danke vorab!

Auch hallo.

Siehe zum Vergleich: http://www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=46

Muss eine Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten

a) nach Ende des Bezugszeitraumes

oder

b) nach Ende des Kalenderjahres in dem der Bezugszeitraum
gelegen hat

zugestellt werden?

Ein Jahr nach Ende des Abrechungszeitraums. Dieser liegt idR am 31.12. eines Jahres.

(Beispiel: Mieter zieht im März 2006 aus, Abrechnung kommt
erst Dezember 2007. - Verjährung?)

IdR nicht verjährt, erst ab 01.01.08 .

mfg M.L.

Hallo,

Dürfte ein Vermieter in der Nebenkostenabrechnung eine
Brandversicherung, Haftpflichtversicherung und
Wohngebäudeversicherung abrechnen, wenn er im Mietvertrag eine
Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung vom Mieter
verlangt?

ja, siehe auch:
http://www.luebeckonline.com/steuern/sonstiges/check…
Privathaftpflicht hat nichts mit Gebäudehaftpflicht zu tun.

Was vielleicht noch zu prüfen wäre, ob eine derartige Klausel im Mietvertrag überhaupt gültig ist, dazu habe ich aber schon widersprüchliches gelesen.

Dennoch ist es ratsam auch abseits der Gültigkeit der Klausel sowohl eine Privathaftpflichtversicherung sowie eine Hausratversicherung zu haben.

„…Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen…“
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Gruß
Maja

Hallo,

zum Thema, ob ein Vermieter per Mietvertrag verlangen kann, dass der Mieter div. Versicherungen abschliessen muß:

eigentlich vertraue ich dieser Seite:
http://www.bmgev.de/mieterecho/326/23-wasserschaden-…
Demnach ist eine solche Klausel ungültig.

Aber ich hab schon gelesen, dass der Mieter unter bestimmten Umständen doch dazu verdonnert werden kann eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen wie zB.
http://www.relaw.de/Mietrecht/Urteile/Parabolantenne…

Gruß
Maja

Dürfte ein Vermieter in der Nebenkostenabrechnung eine
Brandversicherung, Haftpflichtversicherung und
Wohngebäudeversicherung abrechnen, wenn er im Mietvertrag eine
Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung vom Mieter
verlangt?

Ob er sie verlangen kann ist zweifelhaft, aber die Versicherungen des Vermieters decken ja nicht Schäden des Mieters ab, diese sind nur durch dessen eigene Versicherungen abgedeckt (z.B. Wasserschaden durch auslaufenden Geschirrspüler/Waschmaschine des Mieters) den Schaden deckt hier nur die eigene Mieterversicherung. Oder Kind des Mieters schmeisst Fensterscheibe ein - deckt auch nur die eigene Mieterversicherung.

Ob er sie verlangen kann ist zweifelhaft,

Das steht wo?

Ob er sie verlangen kann ist zweifelhaft,

Das steht wo?

s. Beitrag von Maja

wo…

Ob er sie verlangen kann ist zweifelhaft,

Das steht wo?

Es steht nicht im BGB. Er verlangt es halt als Voraussetzung zum Zustandekommen eines Vertrages. Es gilt Vertragsfreiheit in Deutschland.

Hier wurde schon einmal diskutiert:
/t/mietvertrag-nur-mit-hausratversicherung/3492911

Wichter wäre aber allemal aus Sicht des VM die Privathaftpflichtversicherung des M zur Abdeckung von Mietsachschäden.

Ob der M die Klausel nachher für nichtig anerkannt bekommt, müsste wohl noch erstritten werden. Vielleicht hat jemand ein Urteil parat.

Hallo,

Ob der M die Klausel nachher für nichtig anerkannt bekommt,
müsste wohl noch erstritten werden. Vielleicht hat jemand ein
Urteil parat.

Ein bissl was habe ich hier gefunden:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bw153.htm
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=42067
http://www.verden-versichert.de/01_10d.html
http://www.kanzlei-doehmer.de/klaus_w_8.htm

Gruß
Maja