Kündigungsfrist Mietvertrag

Guten Tag,

ich hätte gerne gewußt, welche Erfahrungen es gibt, einen fristlosen Mietvertrag mit Ausschluss gegenseitiger Kündigung für 5 Jahre, vorzeitig zu beenden. Z.B. nach 4 Jahren.
Hat sich jemand schon einmal auf einen Rechtsstreit eingelassen und diesen zu seinen Gunsten gewonnen oder kann man Entscheidungen dazu irgendwo im Internet nachlesen?

Vielen Dank für Die Hilfe!
Jutta

st ein befristeter Mietvertrag wirksam geschlossen, gestatten die Gerichte dem Mieter nur dann eine vorzeitige einseitige Beendigung des Mietvertrages, wenn ihm nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein weiteres Verbleiben in der Wohnung nicht mehr zugemutet werden kann. Dabei haben sich folgende Fallgruppen herausgebildet: Wohnung wegen Heirat oder Familienzuwachs zu klein, notwendiger Umzug des Mieters in Alten- oder Pflegeheim, berufsbedingter Ortswechsel (umstritten).

hierzu gibt es viele Antworten, man muss nur suchen.

Hallo Irene,

die Ursprungsposterin schrieb aber nicht von einem befristeten Mietvertrag, sondern von einem fristlosen = soll wohl heissen unbefristeten.
Und da hab ich gelesen, 5 Jahre Kündigungssperre sind für den Mieter nach § 575 BGB unwirksam, da das mieterseitige Kündigungsrecht formularmäßig nur für maximal 4 Jahre abbedungen werden kann (BGH WuM 2005, 346).

Gruß
BT

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