Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Do, 6. Mär 2008
1.) Erwachsener + Säugling = Nutzung durch 2 Personen?
2.)Loch in der Wand direkt über der Heizung = natürlich erhöhte Heizkosten. Vermieter bereits darauf aufmerksam gemacht, nichts passier. Muss der Mieter die erhöhten Nebenkosten (Heizkosten) tatsächlich zhalne oder kann man sich wehren?
3.) Kostenlose Prüfung der Nebenkostenabrechnung irgendwo möglich?

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Fragen zur Nebenkostenabrechnung
    Hallo

    1) ja
    2) Mängel müssen/sollten schriftlich angezeigt werden.Frist zur Behebung setzen, wenn nichts passiert, Mietminderung.
    Mieter könnte einen gewissen Prozentsatz der Heizkosten einbehalten, mit der Begründung Mangel.
    3) weiß ich nicht, Mieterbund evtl. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
    • Antwort von (abgemeldet) nach 8 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Fragen zur Nebenkostenabrechnung

      zu 2) Mängel müssen/sollten schriftlich angezeigt werden.Frist zur Behebung setzen, wenn nichts passiert, Mietminderung.
      Mieter könnte einen gewissen Prozentsatz der Heizkosten
      einbehalten, mit der Begründung Mangel.
      Wie lange soll so ein Frist sein + wie formuliert man das am Besten?
  2. Antwort von (abgemeldet) nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Antworten zur Nebenkostenabrechnung
    1.) Erwachsener + Säugling = Nutzung durch 2 Personen?
    Sind tatsächlich 2 Personen. Auch eine kleine Person zählt. 2.)Loch in der Wand direkt über der Heizung = natürlich
    erhöhte Heizkosten. Vermieter bereits darauf aufmerksam
    gemacht, nichts passier. Muss der Mieter die erhöhten
    Nebenkosten (Heizkosten) tatsächlich zhalne oder kann man sich
    wehren?
    Kann man. Wie immer gilt, alles schriftlich machen. Mangel per Einschreiben mitteilen, dabei Auffordern den Mangel unter Fristsetzung zu beseitigen. Passiert nichts, Miete mindern. 3.) Kostenlose Prüfung der Nebenkostenabrechnung irgendwo
    möglich?
    Nein, nur entgeltlich. Empfehlenswert sind die Mietvereine oder eine entsprechende Rechtsschutzversicherung.
  3. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fragen zur Nebenkostenabrechnung
    1.) Erwachsener + Säugling = Nutzung durch 2 Personen?
    Wie schon gesagt: Ja. Man bedenke hier immer den möglicherweise sogar höheren Wasser- und Stromverbrauch sowie anfallenden Müll durch den Säugling gegenüber einen Erwachsenen durch z.B. Waschmaschine, Windelmüll, etc. Selbst Eltern scheint das oft nicht aufzufallen :-)

    Gruß,
    -Efchen
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