Nebenkosten Abflussprinzip + Änderung Personenzahl

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu Nebenkostenabrechnungen. Wenn man eine Nebenkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip erstellt, wie geht man dann bei Umlage der Wasserkosten auf Personen um, wenn sich unterjährig die Anzahl der Personen in einer Wohnung ändert (kein Auszug)?
Der Wasserverbrauch würde z.B. im Oktober 2007 für den Zeitraum Oktober 2006 bis September 2007 abgerechnet und soll nach dem Abflussprinzip voll in die Nebenkostenabrechnung für 2007 eingerechnet werden. Nun würde sich Ende Februar 2007 die Anzahl der in einer Wohnung lebenden Personen von 3 auf 2 verringern. Dürfte man in diesem Fall 2 Monate mit 3 Personen rechnen und 10 Monate mit 3 für den Wasserverbrauch? Oder müßte man in diesem Fall von Oktober 2006 an 5 Monate mit 3 Personen rechnen und 7 Monate mit 2 Personen?
Ich konnte leider nirgendwo was dazu finden, ob man nach dem Abflussprinzip einfach so tut als wären auch der Verbrauch im Nebenkostenabrechnungszeitraum angefallen, oder ob man bei Änderungen der Personenzahl genau umrechnen muss.

Viele Grüße
Christina

Hallo Christina,

ich bin der Auffassung, dass man schon genau umrechnen muss, um spätere Einwendungen zu verhindern. Es könnte sich bei einer nicht tatsächlichen Umrechnung ein Problem mit § 259 BGB ergeben.

Viele Grüße. Theo