Muss man Genossenschaftsanteile in Raten auch nach Ausgesprochener Wohnungskündigung zahlen? Der Ankauf war notwendig um eine Wohnung zu bekommen. Somit ist doch eine Weiterzahlungsverpflichtung wenn man die Wohnung nicht mehr will absurd?
Muss man Genossenschaftsanteile in Raten auch nach
Ausgesprochener Wohnungskündigung zahlen? Der Ankauf war
notwendig um eine Wohnung zu bekommen. Somit ist doch eine
Weiterzahlungsverpflichtung wenn man die Wohnung nicht mehr
will absurd?
Absurd ist sie nicht unbedingt. Trotz Auszug bleibt man ja in der Genossenschaft und muß seine Einlage leisten. Austritt und Rückzahlung haben mit der Nutzung einer Wohnung aus dem Genossenschaftsbestand nicht unbedingt was zu tun. Ein Blick in die Satzung dürfte da weiterhelfen.