Wohnungsskündigung noch vor dem Einzug

Folgende Situation: Vermieter und Mieter unterschreiben einen Mietvertrag. Vorm Einzug lässt der Mieter die Wohnung herrichten, u.a. indem er eine Einbauküche einbauen lässt. Während der Zeit, in der die Handwerker mit dem Einbau der Einbauküche beschäftigt sind, stellt der Vermieter fest, dass ihm Mieter dann wohl doch zu laut sein werden und er deshalb lieber nicht vermieten will. Die Einbauküche wurde vom Mieter aber extra für diese Wohnung angeschafft und eingebaut. Ist der Vermieter in dem Fall schadensersatzpflichtig?

Ich vermute mal, dass es von der Art der Kündigung abhängt.
Wenn die Kündigung aufgrund Mieterverhalten erfolgt mit Abmahnung und weiteren Verstößen oder fristlos aufgrund eines eklatanten Vorfalles, wie Tätlichkeiten gegenüber dem V oder aufgrund erheblichem Zahlungsverzug, dann hat es M zu vertreten, dann kein Schadensersatz.

Wenn V plötzlich keine Lust mehr hat, dann geht Kündigung ins Leere, da kein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund. Also hier im Zweifelsfall mit dem V verhandeln, was ihm ein ‚nicht Einzug‘ Wert ist.

Sondersituation: 2 Familienhaus und V wohnt mit im Haus. Hier hat M die doppelte Kündigungsfrist, also 6 Monate. Auch hier würde ich verhandeln, was es dem V Wert ist 6 Monate + Zeit für Gerichtsverfahren in Frieden zu leben.

mfG
Hi

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