Angenommen, jemand hat eine Wohnung vor 40 Jahren gemietet - ohne Heizung. Erst hat er mal nur einen Holzofen reingestellt und angeschlossen, bald darauf aber einen Nachtspeicherofen besorgt und eingebaut. Also vor 35 Jahren. Und auf eigene Kosten.
Nun zieht er aus, und die Frage ist, ob er verpflichtet ist, diesen Nachtspeicher-Ofen auszubauen und zu entsorgen. Jemand sagte, dass diese Heizung inzwischen zu einem „wesentlichen Bestandteil der Wohnung“ (so der juristische Ausdruck) geworden ist. Das würde bedeuten: 1.) der Mieter darf sie gar nicht ohne weiteres ausbauen, sondern nur mit Genehmigung des Vermieters. Und 2.) Der Vermieter kann nicht verlangen, daß der Mieter sie ausbaut.
Wer kann dazu etwas sagen?
Das Argument scheint mir mehr als zweifelhaft. Eine Sache wird nicht zum „wesentlichen Bestandteil“, weil sie schon lange da ist, sondern weil sie nicht entfernt werden kann, ohne die eigentliche Sache zu zerstören.
Der Vermieter hat das Recht, seine Wohnung so übergeben zu bekommen, wie er sie vermietet hat, es sei denn, er hat den Veränderungen ausdrücklich zugestimmt und nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Auszug der alte Zustand wieder hergestellt werden muss.
Eine grundsätzliche Verpflichtung, einen alten asbesthaltigen Ofen behalten zu müssen, nur weil der schon vor 35 Jahren aufgestellt wurde, erscheint mir unsinnig.
Gruß!
Horst
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