DRINGEND - Schriftform bei Kündigungen

Hallo zusammen,

sind Kündigungen, die per Fax verschickt werden, gültig (nach neuester Rechstsprechung etc.)???

Lt. Mietrecht ist die Schriftform notwendig. Also nur schriftlich per Brief? Oder nun auch per Fax, E-Mail etc.?

Danke für eure Hilfe!

Hallo!

sind Kündigungen, die per Fax verschickt werden, gültig (nach
neuester Rechstsprechung etc.)???

Schriftlich bedeutet mit eigenhändiger Unterschrift. Und ein Fax ist eine (Fern)Kopie, beinhaltet also keine eigenhändige Unterschrift. Eine Kündigung per Fax ist formunwirksam, wenn Schriftform erforderlich ist.

Gruß,

Florian.

Hallo zusammen,

sind Kündigungen, die per Fax verschickt werden, gültig (nach
neuester Rechstsprechung etc.)???
Lt. Mietrecht ist die Schriftform notwendig. Also nur
schriftlich per Brief? Oder nun auch per Fax, E-Mail etc.?

ein fax muss genauso geschrieben werden wie ein brief
also einfach in ein briefumschlag und

  1. briefmarke drauf und weg
  2. selbst beim vermieter einwerfen bzw. abgeben

und ich kann niemand verstehen, der bei einer so wichtigen
angelegenheit überhaupt die frage nach dem fax stellt…

Hallo,

also einfach in ein briefumschlag und

  1. briefmarke drauf und weg

Beweisbarkeit?

  1. selbst beim vermieter einwerfen bzw. abgeben

Und wenn er weiter weg wohnt? Und kein Zeuge aufzutreiben ist?

und ich kann niemand verstehen, der bei einer so wichtigen
angelegenheit überhaupt die frage nach dem fax stellt…

Ich schon. Könnte ja mal sein, dass es pressiert, weil eine Frist einzuhalten ist. Und wer weiß im Voraus, wie lange der Postweg dauert?

Gruß
loderunner

Hallo!

Ich schon. Könnte ja mal sein, dass es pressiert, weil eine
Frist einzuhalten ist. Und wer weiß im Voraus, wie lange der
Postweg dauert?

Wenn das Gesetz Schriftform vorsieht, wirkt ein Fax, das eben nicht schriftlich ist, nicht einmal dann fristwahrend, wenn unmittelbar das Original nachgesendet wird.
Selbstverständlich ist das Fax immer eine gute Sache, allerdings dann nicht, wenn das Fax nun einmal nicht den formerfordernissen entspricht und die Erklärung deswegen unwirksam ist.

Gruß,

Florian.

Hallo,

Wenn das Gesetz Schriftform vorsieht, wirkt ein Fax, das eben
nicht schriftlich ist, nicht einmal dann fristwahrend, wenn
unmittelbar das Original nachgesendet wird.

Ist schon klar, hast Du ja auch so in Deiner ersten Antwort geschrieben. Mir ging es um die Sache mit ‚wie kommt man überhaupt auf die Idee‘.
Gruß
loderunner