Hallo,
das Musizieren ist wohl bis zu 1-1,5 Std am Tag erlaubt.
Darf man diese 1,5 Stunden auch aufteilen, heißt alle halbe Stunde für 5 Minuten ein kleines Klavierkonzert? Oder heißt das 1-1,5 Std am Stück?
Darf man für Klavier Übungen 1,5 Stunden in Anspruch nehmen und für Dudelsack dann nochmal 1,5 Stunden und für Zieharminika nochmals 1,5 Stunden, und für Geige nochmals 1.5 Stunden, oder ist das Ausüben nur auf 1 Instrument und eine Zeitberechnung begrenzt?
Also verständlich Fall 1:
Person A spielt Klavier, Dudelsack und Zieharmonika oder Geige usw. Spielt 1 Stunde Klavier, dann 1 Stunde Dudelsack, dann 1 Stunde Geige, dann 1 Stunde, wasweißich 
Liegt Person A da konform mit der deutschen Rechtsprechung?
Verständlich Fall 2:
Person B spielt Klavier, Dudelsack und Zieharmonika oder Geige.
Spielt 10 Minuten Klavier, dann 10 Minuten Dudelsack, dann 10 Minuten Geige, dann 10 Minuten was weiß ich… das wiederholt sich alle Stunde ohne Unterbrechung, bis die erlaubte Spielzeit= 1 Stunde Klavier, 1 Stunde Geige, 1 Stunde Dudelsack usw usf aufgebraucht sind.
Liegt Person B da konform mit der deutschen Rechtsprechung?
Lieben Dank und Gruß
die neugierige Plö
Hallo,
das Musizieren ist wohl bis zu 1-1,5 Std am Tag erlaubt.
Hier mal ein Link mit ein paar zitierten Entscheidungen http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/in….
Es geht hier immer um „tägliches Musizieren“, also sind wohl alle Instrumente gemeint.
Darf man für Klavier Übungen 1,5 Stunden in Anspruch nehmen
und für Dudelsack dann nochmal 1,5 Stunden und für
Zieharminika nochmals 1,5 Stunden, und für Geige nochmals 1.5
Stunden
Eher nicht.
Also verständlich Fall 1:
Person A spielt Klavier, Dudelsack und Zieharmonika oder Geige
usw. Spielt 1 Stunde Klavier, dann 1 Stunde Dudelsack, dann 1
Stunde Geige, dann 1 Stunde, wasweißich 
Liegt Person A da konform mit der deutschen Rechtsprechung?
Nein. Aber vielleicht könnte Person A ja ihre Wohnung aufteilen und mehrere Mietverträge schließen:
Wohnzimmer wird Wohnung 1
Schlafzimmer wird Wohnung 2
Küche wird Wohnung 3
Dann könnte in jeder der Wohnungen 1,5 Stunden musiziert werden 
Cheers, Felix
Hallo,
das Musizieren ist wohl bis zu 1-1,5 Std am Tag erlaubt.
Es gelten die Festlegungen der Hausordnung. Ist darin Musizieren nicht geregelt, kann man unter Einhaltung der Ruhezeiten unbegrenzt Zupfen und Blasen, allerdings werden dann von den Hausgemeinschaften meist innerhalb sehr kurzer Zeit Regelungen eingeführt (wenn nicht vorher schon der penetrante Klavierspieler verklopft und der Dudelsack um die Ohren gehauen wird).
Also verständlich Fall 1:
Person A spielt Klavier, Dudelsack und Zieharmonika oder Geige
usw. …
Verständlich Fall 2:
Person B spielt Klavier, Dudelsack und Zieharmonika oder
Geige…
Denkbar wäre auch Fall 3: Jede volle Stunde eine Kanone abfeuern, danach sind die Mitbewohner für beruhigende Dudelsack- und Klaviermusik dankbar!
Wolfgang D.
Darf man für Klavier Übungen 1,5 Stunden in Anspruch nehmen
und für Dudelsack dann nochmal 1,5 Stunden und für
Zieharminika nochmals 1,5 Stunden, und für Geige nochmals 1.5
Stunden, oder ist das Ausüben nur auf 1 Instrument und eine
Zeitberechnung begrenzt?
Und was wenn der Jenige 16 Instrumente beherrscht??
Hallo,
Hallo,
das Musizieren ist wohl bis zu 1-1,5 Std am Tag erlaubt.
Es gelten die Festlegungen der Hausordnung. Ist darin
Musizieren nicht geregelt, kann man unter Einhaltung der
Ruhezeiten unbegrenzt Zupfen und Blasen, allerdings werden
dann von den Hausgemeinschaften meist innerhalb sehr kurzer
Zeit Regelungen eingeführt (wenn nicht vorher schon der
penetrante Klavierspieler verklopft und der Dudelsack um die
Ohren gehauen wird).
Es gelten vor allem die Urteile der Gerichte:
http://www.mieterbund.de/presse/2005/presse_aktuell_…
MfG Daniel
Liegt Person B da konform mit der deutschen Rechtsprechung?
die erste frage die sich stellt:
„liegt er konform mit seinen nachbarn, sprich
mit denen die evt. darunter leiden müssen/dürfen?“
Das ist nicht richtig. Wenn die Hausordnung keine Einschränkungen enthält, darf tatsächlich außerhalb der Ruhezeiten musiziert werden. Es sind aber Beschränkugen erlaubt - über die sind sich jedoch Musikant und die Eigentümer oftmals in die Haare kommen und über die letzendlich das Gericht entscheiden. Diese Entscheidung ist dann bindend, während die übrigen oben genannten Gerichtsurteile höchstens eine Richtschnur für Eigentümer und Gerichte sind.
Wolfgang D.
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