Hallo,
gesetzt dem Fall, Mieter M kündigt seine Wohnung fristgerecht 3 Monate vor geplantem Auszug. Beispielsweise zum 01.12. eines Jahres.
Vermieter nimmt Kündigung entgegen. Mieter M zieht überraschend früher aus, findet Nachmieter, der zum 01.11. in die Wohnung ziehen will.
Nachmieter unterschreibt Mietvertrag mit Mietbeginn 01.11.
daraus folgt, dass Mieter M eben nur noch für Monat 10 Miete zahlt.
Vermieter und Mieter einigen sich auf vorzeitige Wohnungsabnahme Anfang des 10. Monats. Hierbei nimmt Vermieter vom Mieter sämtliche Schlüssel in empfang und übergibt sie vor Ort dem Nachmieter.
Muss Mieter M, der nunmehr über keine Schlüssel zur Wohnung verfügt, auch tatsächlich für den 10. Monat Miete zahlen?
Der Nachmieter, der nun die Schlüssel hat, aber erst ab dem 01.11. Miete zahlt, kann hingegen jederzeit in die Wohnung…
Gruß und Dank 