Liebes Forum!
Hier ein konkreter Fall der Renovierungsangelegenheiten beim Auszug aus einer Mietwohnung, der bestimmt auch viele andere Mieter ähnlich betrifft.
Das Mietverhältnis besteht bei Auszug seit genau 3 Jahren. Die Vermieter haben bei Einzug die Wohnung komplett (inklusive Türen und Heizkörper) renovieren lassen und den Dielenboden abschleifen und lackieren lassen.
Im Vertrag steht:
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Die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Für diese Schönheitsreparaturen gelten folgende Fristen: Küche, Bad, WC und Diele alle 3 Jahre, die übrigens Räume alle 5 Jahre. Den Innenanstirch der Fenster und Türen, sowie den Anstrich der Füsleisten, Heizkörper und Heizrohre, kann der Vermieter alle sieben Jahre beanspruchen.
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Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Fristenplanes beteiligt sich der Mieter bei seinem Auszug zeitanteilig wie folgt and den erforderlichen Renovierungskosten: … (Genau aufgelistet, was nach 1. logisch ist) … Der Vermieter ist berechtigt, den Umfang dieses Kostenaufwandes durch den Kostenvoranschlag eines Malerfachgeschäftes ermitteln zu lassen. Dem Mieter ist gestattet, seiner anteiligen Zahlungspflicht dadurch zuvorzukommen, dass er vor dem Ende des Mietverhältnisses die erforderlichen Schönheitsreparaturen in Eigenarbeit ausführt.
Ich nehme mal an, der Text ist okay, obwohl es für mich fast nach einer starren Frist aussieht, denn der Vermieter kann verlangen, dass der Fristenplan eingehalten wird. Da steht nichts von Renovierungsbedarf. Oder was meint Ihr?
Die Wohnung (Wände, Türen, Rahmen, Heizung, etc., alles weiß) sieht nach Meinung des Vermieters ja noch sehr gut gut. (An den Türen ist hier und da ein bisschen Farbe abgegangen, ansonsten gibt es altersbedingte kleine Risse in der Farbe an Türen, Rahmen, Heizung etc.) Daher sagt der Vermieter dem Mieter, dass es egal ist, wie die Wohnung übergeben, hauptsache der Nachmieter unterschreibt, dass die Wohnung komplett renoviert übergeben wird. Der Vermieter schlägt dem Mieter vor, dass er den Nachmieter finanziell entschädigt, damit der Nachmieter die Wohnung als komplett renoviert übernimmt, obwohl nur die Wände ausgebessert und gestrichen wurden.
Natürlich macht es sich der Vermieter sehr einfach, indem er den Mietern die ganze Renovierungsangelegenheit überlässt. Er kommt dabei auch auf jeden Fall am günstigsten bei weg. Er übergibt die Wohnung als komplett renoviert, ohne irgendetwas tun zu müssen.
Der Mieter findet, dass der Vermieter es sich ein bisschen zu einfach macht. Wenn die Wohnung wirklich komplett renoviert würde, müsste der Vermieter für Türen, Rahmen, Heizung, Fußleisten 4/7 der Renovierungskosten übernehmen. Stimmt das? Oder kann der Vermieter das Geld mit einem Kostenvoranschlag einsacken und der Nachmieterin als Entschädigung zahlen, ohne zu renovieren?
Zudem müsste der Vermieter 2/5 die Kosten fürs Streichen der Wände (außer in Bad, Diele und Küche) übernehmen. Wenn Maler beauftragt würden, würde das auch relevant. Da die Mieter selber streichen wollen, entstehen nur Kosten für Farbe etc. Außerdem war der Mieter so nett und hat nicht auf die Streichung des Bades nach einem Wasserschaden bestanden. Zudem findet der Mieter, dass es sehr hypokratisch vom Vermieter ist, nichts für den Zustand des Hauses zu tun (der Hausflur sieht nicht mehr sonderlich gut aus, wurde schon sehr lange nicht gestrichen, Risse in Treppenstufen, etc.), aber zu erwarten, dass die Wohnung komplett renoviert übergeben wird.
In jedem Fall denkt sich der Mieter, dass der Vermieter im Großen und Ganzen ein bisschen zu billig dabei wegkommt und möchte dem Vermieter vorschlagen, dass der Vermieter eine angemessene Entschädigung für die Nachmieterin vorschlägt und einen Teil davon selber bezahlt. Sinnvoll wäre nach Meinung des Mieters, dass der Vermieter 4/7 dieser Entschädigung bezahlt. Aber natürlich kann sich der Vermieter auf den Standpunkt stellen, dass (egal ob der Vermieter die Wohnung komplett renovieren lässt oder nicht) der Mieter 3/7 einer Renovierung der Türen etc. zahlen müsste, entweder an den Vermieter oder an die Nachmieterin, und dass der Mieter bei der Zahlung an die Nachmieterin noch besser wegkommt, weil die Türen ja noch gut aussehen, und er der Machmieterin evtl. weniger als 3/7 zahlen muss. Auf der anderen Seite denkt der Mieter, dass der Vermieter sich eine Menge Arbeit und Zeit spart, so dass es nur fair wäre, wenn der Vermieter sich an der Entschädigung beteiligen würde. Vielleicht sind 4/7 zu viel, aber da könnte der Vermieter ja dem Mieter entgegenkommen.
So ist die Sachlage und die Meinung der betroffenen Parteien.
Wie sieht die Rechtslage aus? Kann der Mieter verlangen, dass sich der Vermieter beteiligt? Ist es okay, wenn er sagt: „Mir ist es egal, wie die Wohnung übergeben wird, hauptsache die Nachmieterin unterschreibt, dass sie komplett renoviert ist“?
Ist es unverschämt vom Mieter, vorzuschlagen, dass der Vermieter sich auch ein bisschen beteiligt? Ist es okay, wenn der Vermieter alles den Mietern überlässt? Ist es sogar die beste Lösung für alle, obwohl ein bisschen gemogelt wird?
Vielen Dank im voraus für Aufklärung bezüglich der Rechtslage und Eure Meinungen!