Nachmieter soll komplett renoviert übernehmen

Liebes Forum!

Hier ein konkreter Fall der Renovierungsangelegenheiten beim Auszug aus einer Mietwohnung, der bestimmt auch viele andere Mieter ähnlich betrifft.

Das Mietverhältnis besteht bei Auszug seit genau 3 Jahren. Die Vermieter haben bei Einzug die Wohnung komplett (inklusive Türen und Heizkörper) renovieren lassen und den Dielenboden abschleifen und lackieren lassen.

Im Vertrag steht:

  1. Die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Für diese Schönheitsreparaturen gelten folgende Fristen: Küche, Bad, WC und Diele alle 3 Jahre, die übrigens Räume alle 5 Jahre. Den Innenanstirch der Fenster und Türen, sowie den Anstrich der Füsleisten, Heizkörper und Heizrohre, kann der Vermieter alle sieben Jahre beanspruchen.

  2. Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Fristenplanes beteiligt sich der Mieter bei seinem Auszug zeitanteilig wie folgt and den erforderlichen Renovierungskosten: … (Genau aufgelistet, was nach 1. logisch ist) … Der Vermieter ist berechtigt, den Umfang dieses Kostenaufwandes durch den Kostenvoranschlag eines Malerfachgeschäftes ermitteln zu lassen. Dem Mieter ist gestattet, seiner anteiligen Zahlungspflicht dadurch zuvorzukommen, dass er vor dem Ende des Mietverhältnisses die erforderlichen Schönheitsreparaturen in Eigenarbeit ausführt.

Ich nehme mal an, der Text ist okay, obwohl es für mich fast nach einer starren Frist aussieht, denn der Vermieter kann verlangen, dass der Fristenplan eingehalten wird. Da steht nichts von Renovierungsbedarf. Oder was meint Ihr?

Die Wohnung (Wände, Türen, Rahmen, Heizung, etc., alles weiß) sieht nach Meinung des Vermieters ja noch sehr gut gut. (An den Türen ist hier und da ein bisschen Farbe abgegangen, ansonsten gibt es altersbedingte kleine Risse in der Farbe an Türen, Rahmen, Heizung etc.) Daher sagt der Vermieter dem Mieter, dass es egal ist, wie die Wohnung übergeben, hauptsache der Nachmieter unterschreibt, dass die Wohnung komplett renoviert übergeben wird. Der Vermieter schlägt dem Mieter vor, dass er den Nachmieter finanziell entschädigt, damit der Nachmieter die Wohnung als komplett renoviert übernimmt, obwohl nur die Wände ausgebessert und gestrichen wurden.

Natürlich macht es sich der Vermieter sehr einfach, indem er den Mietern die ganze Renovierungsangelegenheit überlässt. Er kommt dabei auch auf jeden Fall am günstigsten bei weg. Er übergibt die Wohnung als komplett renoviert, ohne irgendetwas tun zu müssen.

Der Mieter findet, dass der Vermieter es sich ein bisschen zu einfach macht. Wenn die Wohnung wirklich komplett renoviert würde, müsste der Vermieter für Türen, Rahmen, Heizung, Fußleisten 4/7 der Renovierungskosten übernehmen. Stimmt das? Oder kann der Vermieter das Geld mit einem Kostenvoranschlag einsacken und der Nachmieterin als Entschädigung zahlen, ohne zu renovieren?

Zudem müsste der Vermieter 2/5 die Kosten fürs Streichen der Wände (außer in Bad, Diele und Küche) übernehmen. Wenn Maler beauftragt würden, würde das auch relevant. Da die Mieter selber streichen wollen, entstehen nur Kosten für Farbe etc. Außerdem war der Mieter so nett und hat nicht auf die Streichung des Bades nach einem Wasserschaden bestanden. Zudem findet der Mieter, dass es sehr hypokratisch vom Vermieter ist, nichts für den Zustand des Hauses zu tun (der Hausflur sieht nicht mehr sonderlich gut aus, wurde schon sehr lange nicht gestrichen, Risse in Treppenstufen, etc.), aber zu erwarten, dass die Wohnung komplett renoviert übergeben wird.

In jedem Fall denkt sich der Mieter, dass der Vermieter im Großen und Ganzen ein bisschen zu billig dabei wegkommt und möchte dem Vermieter vorschlagen, dass der Vermieter eine angemessene Entschädigung für die Nachmieterin vorschlägt und einen Teil davon selber bezahlt. Sinnvoll wäre nach Meinung des Mieters, dass der Vermieter 4/7 dieser Entschädigung bezahlt. Aber natürlich kann sich der Vermieter auf den Standpunkt stellen, dass (egal ob der Vermieter die Wohnung komplett renovieren lässt oder nicht) der Mieter 3/7 einer Renovierung der Türen etc. zahlen müsste, entweder an den Vermieter oder an die Nachmieterin, und dass der Mieter bei der Zahlung an die Nachmieterin noch besser wegkommt, weil die Türen ja noch gut aussehen, und er der Machmieterin evtl. weniger als 3/7 zahlen muss. Auf der anderen Seite denkt der Mieter, dass der Vermieter sich eine Menge Arbeit und Zeit spart, so dass es nur fair wäre, wenn der Vermieter sich an der Entschädigung beteiligen würde. Vielleicht sind 4/7 zu viel, aber da könnte der Vermieter ja dem Mieter entgegenkommen.

So ist die Sachlage und die Meinung der betroffenen Parteien.

Wie sieht die Rechtslage aus? Kann der Mieter verlangen, dass sich der Vermieter beteiligt? Ist es okay, wenn er sagt: „Mir ist es egal, wie die Wohnung übergeben wird, hauptsache die Nachmieterin unterschreibt, dass sie komplett renoviert ist“?

Ist es unverschämt vom Mieter, vorzuschlagen, dass der Vermieter sich auch ein bisschen beteiligt? Ist es okay, wenn der Vermieter alles den Mietern überlässt? Ist es sogar die beste Lösung für alle, obwohl ein bisschen gemogelt wird?

Vielen Dank im voraus für Aufklärung bezüglich der Rechtslage und Eure Meinungen!

Eine Sache die ich vergessen hatte.

Alternativ wäre der Mieter durchaus bereit, abgesprungene Farbe anzuschleifen und überzulackieren. Die kleine Risse im Lack an den Türen sind überhaupt nicht störend und eigentlich nicht renovierungsbedürftig. Müsste der Vermieter das so akzeptieren? Hätte der Vermieter dann Schwierigkeiten die Wohnung als komplett renoviert an den Nachmieter zu übergeben? Natürlich würde der Mieter den Nachmieter dann finanziell nicht weiter entschädigen wollen.

Frohe Ostern!

Hallo

für mich sieht das nach starren Fristen aus.
Wenn die „Lackschäden“ tatsächlich Schäden und keine Abnutzung sind, könnte der Mieter diese ausbessern.

Und ob und wie der Vermieter die Wohnung an den Nachmieter übergeben will sollte dem Mieter egal sein, das ist nicht sein Problem.

für mich sieht das nach starren Fristen aus.
Wenn die „Lackschäden“ tatsächlich Schäden und keine Abnutzung
sind, könnte der Mieter diese ausbessern.

Wenn das wirklich starre Fristen sein sollten, was ich kaum glauben kann (der Vertrag ist ein Vordruck von 2004), dann hieße das konkret, die Mieter bräuchten überhaupt nichts zu renovieren. Das wäre ja ein glücklicher Zufall für die Mieter. Bevor die Mieter das aber dem Vermieter so sagen, sollten sie sicherlich einen Rechtsanwalt aufsuchen. Die Mieter könnten ja noch so nett sein und wenigstens die Räume streichen…

Aber wie kann man Lackschäden und Abnutzung eigentlich unterscheiden? Jede Abnutzung ist doch eigentlich ein Lackschaden. Man kommt mit irgendeinem Möbelstück an die Ecke. Der Lack bröckelt ab, weil er nicht richtig aufgetragen wurde. Natürlich kann das der Mieter ausbessern, aber komplett renoviert sind die Türen dann noch nicht…

Und ob und wie der Vermieter die Wohnung an den Nachmieter
übergeben will sollte dem Mieter egal sein, das ist nicht sein
Problem.

Stimmt. Auf den Standpunkt könnten sich die Mieter stellen. Ich denke die Vermieter würden auch nicht auf Teufel komm raus die Türen streichen wollen, weil sie das selber auch viel kosten würde. Aber wenn sie es wirklich komplett renoviert übergeben wollen, müssen die Vermieter das machen lassen und die Mieter müssen am Ende doch 3/7 zahlen, weil sie 3 Jahre da drin gewohnt haben.

Generell ist es sicherlich keine gute Idee für Mieter, sich auf einen Kampf mit Vermietern einzulassen. Die Vermieter müssen ja dem Mieter die Wohnung immerhin noch abnehmen.

Es steht im Vertrag, dass Schönheitsreparaturen fachgerecht ausgeführt werden müssen. Bedeutet bei Türen Schönheitsreparaturen=Neuanstrich oder Schönheitsreparaturen=Ausbessern? Das steht nirgendwo im Vertrag. Es steht nur da, dass alle sieben Jahre die Türen neu gestrichen werden müssen, aber nirgendwo, dass das eine Schönheitsreparatur ist. Das kann man so und so auslegen…

Hallo

Zunächst mal: Konkrete Fälle dürfen hier nicht beantwortet werden - dass du diese FAQ:1129 beachtest, hast du sogar mehrfach (mit jedem Artikel/jeder Antwort) angeclickt!

Ähnliche Beispielfälle wurden hier bereits mehrfach behandelt > Archiv

Um mal auf die diversen Fragen einzugehen:

Der Vertragstext kling auch für mich nach „starre Fristen“ - allerdings fehlt der ebenfalls entscheidende Hinweis > formularvertraglich oder individuell vereinbart (der Wortlaut klingt eher nach „individuell“)
zum feinen Unterschied siehe z.B. /t/schoenheitsrepar-bei-auszug-viele-versionen/45005…
(und die dort genannten Links)

Kann der Mieter verlangen, dass sich der Vermieter beteiligt?
Ist es unverschämt vom Mieter, vorzuschlagen, dass der Vermieter sich auch ein bisschen beteiligt?
Ist es okay, wenn der Vermieter alles den Mietern überlässt?

Wenn Schönheitsreparaturen/Kostenabgeltung wirksam vereinbart wurden, dann gibt’s da nichts zu rütteln und zu drehen. Und zur Erinnerung:

Die Vermieter haben bei Einzug die Wohnung komplett (inklusive Türen und Heizkörper) renovieren lassen und den Dielenboden abschleifen und lackieren lassen.

Der Vermieter hat also bereits eine Renovierung voll bezahlt - hire geht es nicht um „Einfach machen“, „Einsacken“ - er will einfach nicht nochmal eine Renovierung zahlen - nach nur 3 Jahren Mietzeit. Das ist doch verständlich.

Die Kostenabgeltungsklauseln dient genau dem Zweck, dass der Vermieter, der bereits für eine Renovierung bezahlt hat, nicht nach mehreren kurzen Mietverhältnissen voll auf den erneuten Renovierungskosten sitzenbleibt.

Der Vermieter schlägt dem Mieter vor, dass er den Nachmieter finanziell entschädigt, damit der Nachmieter die Wohnung als komplett renoviert übernimmt, obwohl nur die Wände ausgebessert und gestrichen wurden.

Das wäre doch eine sehr faire Lösung für alle Beteiligten.
Der Vermieter macht dabei keinerlei Gewinn - und der Nachmieter schaut nicht in die Röhre bzw. wird dafür entschädigt, dass er nicht (wie der Vormieter) in eine frisch renovierte Wohnung ziehen darf.

Der geschilderte Beispielfall klingt für mich nach einem Vormieter, der nicht über seinen Tellerrand schauen kann oder will - und sich daher benachteiligt sieht, obwohl er’s gar nicht ist.

Natürlich können die Parteien einvernehmlich eine geringen Betrag als streng nach Zeitanteil zur Abgeltung der vom Mieter bereits abgewohnten, vom Vermieter zum Einzug dieses Mieters bereits voll bezahlten Renovierungskosten vereinbaren.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass derartiges freiwilliges Entgegenkommen recht schwer fällt, wenn der Mieter versucht, seinen Vermieter durch ähnliche Wortwahl wie bei der Sachverhaltschilderung zu überreden (einsacken, zu billig dabei wegkommt, einfach macht etc.)

Rudi

Zunächst mal: Konkrete Fälle dürfen hier nicht beantwortet
werden - dass du diese FAQ:1129 beachtest, hast du sogar
mehrfach (mit jedem Artikel/jeder Antwort) angeclickt!

Tut mir leid. Es ist ein rein abstrakter Beispielfall, der natürlich so konkret wie möglich dargestellt wird. Der Fall ist natürlich von mir frei erfunden wurde. Ich bezog mich ja nicht auf mich oder irgendjemanden mit Namen, sondern habe nur von dem Mieter, dem Nachmieter und dem Vermieter gesprochen. Mich wundert es, dass das nicht aus dem Text hervorging. Ich hoffe das habe ich hiermit klargestellt und der Eintrag wird nicht gelöscht, da er für andere sicherlich interessant ist.

Der Vertragstext kling auch für mich nach „starre Fristen“ -
allerdings fehlt der ebenfalls entscheidende Hinweis >
formularvertraglich oder individuell vereinbart (der Wortlaut
klingt eher nach „individuell“)

Nehmen wir mal an, der Vertragstext stammt aus einem Mietvertragsvordruck für Vermieter, ist also formularvertraglich. Falls ich noch irgendwelche wichtigen Details des Beispielfalls vergessen habe, kann ich sie gerne nachliefern.

Der Vermieter hat also bereits eine Renovierung voll bezahlt -
hire geht es nicht um „Einfach machen“, „Einsacken“ - er will
einfach nicht nochmal eine Renovierung
zahlen - nach nur 3 Jahren Mietzeit. Das ist doch
verständlich.

Ist natürlich verständlich. Aber wenn der Vermieter bei der Übergabe darauf besteht, dass die Nachmieter unterzeichnen müssen, dass die Wohnung komplett renoviert ist, dann ist das ein Problem des Vermieters, welches er auf die Mieter überträgt, es sei denn die Türen etc. sind wirklich renovierungsbedürftig. Klauseln bezüglich Renovierungsbedürftigkeit stehen aber nicht im Vertrag.

Er will also die Wohnung als komplett renoviert vermieten, obwohl sie nicht komplett renoviert wird. Das ist nicht verständlich. Wenn die Türen noch okay sind oder ausgebessert wurden, sind sie weder renovierungsbedürftig noch komplett renoviert. Oder? Vielleicht gibt es im Mietrecht nur das eine oder andere, und das weiß ich nicht…

Der geschilderte Beispielfall klingt für mich nach einem
Vormieter, der nicht über seinen Tellerrand schauen kann oder
will - und sich daher benachteiligt sieht, obwohl er’s gar
nicht ist.

Ja, das ist auch Teil der Frage… Man kann ja nicht alle Details des Falls darstellen. Ich habe nur die Fakten dargestellt und versuchte sie relativ objektiv darzustellen, was mir anscheinend nicht gelang. Nehmen wir mal weiter an, dass der Vermieter nichts am Haus tut: der Hausflur und die Treppe ist heruntergekommen, seit Jahrzehnten nicht angestrichen, Risse in den Treppen, die Fassade seit Jahrzehnten nicht renoviert, auf Wünsche der Mieter für eine Aufwertung der Wohnsituation (Gegensprechanlage, Fahrradständer, u.a.) wird nicht eingegangen. Dann ist der Mieter jahrelang benachteiligt, kann aber eigentlich nichts dagegen tun, außer er läßt sich auf einen Rechtsstreit ein. Am Ende will der Vermieter noch, dass die Wohnung komplett renoviert übergeben wird, obwohl sie es noch gar nicht nötig hat. Die Vermieter verlangen eine komplette Renovierung oder Entschädigung der Nachmieter (und wollen sie offiziell komplett renoviert übergeben), obwohl die Türen noch vollkommen okay aussehen oder sogar ausgebessert wurden, sie halt nur 3 Jahre alt sind. Da kommt sich der Mieter doch bestimmt ein bisschen komisch vor, oder? Wie dem auch sei, es soll hier ja nur um Fakten gehen und nicht um die Hintergründe.

Natürlich können die Parteien einvernehmlich eine geringen
Betrag als streng nach Zeitanteil zur Abgeltung der vom Mieter
bereits abgewohnten, vom Vermieter zum Einzug dieses Mieters
bereits voll bezahlten Renovierungskosten vereinbaren.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass derartiges freiwilliges
Entgegenkommen recht schwer fällt, wenn der Mieter versucht,
seinen Vermieter durch ähnliche Wortwahl wie bei der
Sachverhaltschilderung zu überreden (einsacken, zu billig
dabei wegkommt, einfach macht etc.)

Ja, da wäre der Mieter ziemlich blöd, wenn er den Vermieter mit solchen Begriffen um sich wirft… Die Wortwahl hätte ich sicherlich optimieren können…