Mietshaus wechselt Besitzer.
Mieter A bekommt Mitteilung vom Besitzerwechsel.
Mietvertrag wird nicht gändert.
Kann Mieter A sich auf diesen Mietvertrag berufen bei evetuellen
Problemen mit Nebenkostenabrechnung usw oder gibts es jetzt keinen
Mietvertrag mehr.
MFG
§ 566 BGB
Mietshaus wechselt Besitzer.
Egal: http://dejure.org/gesetze/BGB/566.html
Mieter A bekommt Mitteilung vom Besitzerwechsel.
Nett.
Mietvertrag wird nicht gändert.
Warum auch?
Kann Mieter A sich auf diesen Mietvertrag berufen
Aber ja!
Gruß
Stefan