Mietvertrag bei Hausbesitzerwechsel !

Mietshaus wechselt Besitzer.
Mieter A bekommt Mitteilung vom Besitzerwechsel.
Mietvertrag wird nicht gändert.
Kann Mieter A sich auf diesen Mietvertrag berufen bei evetuellen
Problemen mit Nebenkostenabrechnung usw oder gibts es jetzt keinen
Mietvertrag mehr.
MFG

§ 566 BGB

Mietshaus wechselt Besitzer.

Egal: http://dejure.org/gesetze/BGB/566.html

Mieter A bekommt Mitteilung vom Besitzerwechsel.

Nett.

Mietvertrag wird nicht gändert.

Warum auch?

Kann Mieter A sich auf diesen Mietvertrag berufen

Aber ja!

Gruß

Stefan