Müssen Tapeten runter?

Hallo ihr Wissenden,

stellt euch mal vor jmd. (A) müsste von einem verstorbenen Elternteil die Wohnung räumen. Stellt euch weiterhin vor, im Mietvertrag (z.B. einer von 1999) stünde unter „sonstige Vereinbarungen“ mit Schreibmaschine geschrieben (täte dies überhaupt zur Sache?), dass die Wohnung tapenfrei übergeben werden muss.
Nun meint jmd. anderes (B) zu jmd., dass so eine Regelung gar nicht rechtens sei.
Wie sehen das die Wissenden hier im Brett?

Hat jemand anderes (B) Recht und jemand müsste die Wohnung nicht tapetenfrei machen?

Vielen Dank für euer Wissen,

liebe Grüße
Stefan

Hallo,

vielleicht hilft das:
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteil…
(Bitte Link in eine Zeile kopieren)

Gruß
Maja

Hallo Maja,

was genau bedeutet „formularmäßiger Mietvertrag“??? Nehmen wir an, dass es vom Vermieter (vor der Unterschrift natürlich) unter „sonstige Vereinbarung“ schriftlich fixiert wurde. Ist es dann auch noch formularmäßig???

LG
Stefan

Hallo Stefan,

was genau bedeutet „formularmäßiger Mietvertrag“???

ich verlinke mal zu einer Antwort, die Dea mir mal auf diese Frage gegeben hat:

/t/mieter-kuengigt-vorfristig-und-zahlt-einfach-nich…

Gruß
Ramona

Hi Stefan,

neben dem was Ramona schrub noch:
/t/was-bedeutet-formularmaessig-in-bgh-urteilen/3990312

Gruß
Maja

Das ist zwar alles interessant, aber wirklich weiter hat mich bisher noch nix gebracht.
Trotzdem erstmal vielen Dank!
LG
Stefan

moin moin,
also der Mietvertrag ist des öfteren Auslegungssache seitens der Vertragspartner. Mein Rat in diesem Fall wäre ein offenes Gespräch mit dem Vermieter in Verbindung mit einer Übergaberegelung. Freundliche offene Worte bringen einen meistens weiter als ein Rechtsbeistand, den kann man dann immer noch einschalten.

Viele Grüße aus Eutin wopang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Da es sich bei dem Zusatz um eine Individualvereinbarung handelt, wäre diese nur dann unwirksam, wenn sie den Mieter (weit) unangemessen benachteiligt oder wenn sie gegen das Gesetz verstößt. Leider werden A und B nicht mehr erfahren können, warum 1999 dieser Passus eingefügt worden ist, oder ob ggf. die Umstände seit 1999 weggefallen sind, die zu dem Passus geführt haben. Es mag damals gute Gründe gegeben haben, den Passus einzufügen.

Der Zusatz könnte aber im Lichte der „neuen“ BGH Rspr zu den starren Renovierungsklauseln heute anders gedeutet werden.

Das Beste: Klärendes und offenes Gespräch mit dem Vermieter. Ansonsten muss A wolh ran an die Tapeten…

Hallo,

geh doch mal anders an die Sache ran: Üblich ist, dass die Wohnung renoviert (zu Details siehe umfangreiche Rechtsprechung) übergeben werden muss. Wenn nur die Tapeten zu entfernen sind, stellt dies den Mieter gegenüber dem üblichen Verfahren schon deutlich günstiger. Er bzw. seine Erben sollten insoweit froh sein, so günstig aus der Sache raus zu kommen.

Gegen eine individuell so vereinbarte Regelung sehe ich keine rechtlichen Bedenken.

Gruß vom Wiz

Das ist zwar alles interessant, aber wirklich weiter hat mich
bisher noch nix gebracht.

Wieso, wenn der Vermieter das immer reinschreibt mit den Tapeten-ab, dann ismüssen die Tapeten nicht ab, wenn es aber einzeln mit dem verstorbenen Elternteil vereinbart worden war, dann müssen die Tapeten ab.

Viel Spaß damit.
Tapezieren geht schneller, ist nur teurer.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

geh doch mal anders an die Sache ran: Üblich ist, dass die
Wohnung renoviert (zu Details siehe umfangreiche
Rechtsprechung) übergeben werden muss.

Gehen wir davon aus, dass die Wohnung bei Einzug von der Verstorbenen renoviert wurde.

Wenn nur die Tapeten zu
entfernen sind, stellt dies den Mieter gegenüber dem üblichen
Verfahren schon deutlich günstiger. Er bzw. seine Erben
sollten insoweit froh sein, so günstig aus der Sache raus zu
kommen.

Günstig ist es wohl nicht, denn bei Einzug UND Auszug zu renovieren finde ich persönlich ungewöhnlich.

LG
Stefan

Hallo,

Gehen wir davon aus, dass die Wohnung bei Einzug von der
Verstorbenen renoviert wurde.

Waren da noch Tapeten dran, oder waren die da auch schon vom Vormieter runter gemacht worden?

Wenn nur die Tapeten zu
entfernen sind, stellt dies den Mieter gegenüber dem üblichen
Verfahren schon deutlich günstiger. Er bzw. seine Erben
sollten insoweit froh sein, so günstig aus der Sache raus zu
kommen.

Günstig ist es wohl nicht, denn bei Einzug UND Auszug zu
renovieren finde ich persönlich ungewöhnlich.

Unter renovieren verstehe ich weit mehr als nur die Tapeten zu entfernen. Renovieren wäre für mich neue Tapeten anzubringen. Für mich klingt die Sache so, dass der Vermieter sich gedacht hat, dass jeder Mieter am liebsten seine eigenen Tapeten hat, also wird die Wohnung ohne übergeben, der neue Mieter klebt was er will, und reißt es bei Auszug wieder runter. Das spart den Ärger mit ausziehenden Mietern, die kein Interesse an qualitativ hochwertiger Arbeit für Fremde haben, und spart für alle Kosten, weil kein neuer Mieter vom Vormieter frisch gemachte Wände gleich wieder neu macht, weil er eine andere Gestaltung will. So hielt es mein ehemaliger Vermieter auch, und ich fand dies eine für alle Beteiligten optimale Lösung.

Rein rechtlich wird man vermutlich angesichts Individualvereinbarung ohnehin nichts machen können.

Gruß vom Wiz

Hallo

Rein rechtlich wird man vermutlich angesichts
Individualvereinbarung ohnehin nichts machen können.

Woher weißt du denn, dass es eine Individualvereinbarung ist?

MfG Simsy

Hallo,

Rein rechtlich wird man vermutlich angesichts
Individualvereinbarung ohnehin nichts machen können.

Woher weißt du denn, dass es eine Individualvereinbarung ist?

Weil AFAIR hier irgendwann doch mal die Rede davon war, dass die Klausel maschinenschriftlich unter den vorgedruckten Vertragstext gesetz worden sei. Und da wird sich dann der Vermieter immer auf Individualvereinbarung berufen, und der Mieter wird ihm kaum das Gegenteil beweisen können.

Gruß vom Wiz

Waren da noch Tapeten dran, oder waren die da auch schon vom
Vormieter runter gemacht worden?

Gehen wir mal davon aus, dass die Wohnung bei Einzug in einem recht erbärmlichen Zustand war. Alte verschmutzte und zerfetzte Tapeten. Alles voller Dreck und Siffe.
Die Mieterin hat dann die Tapeten selbst abgemacht, frisch tapeziert und die Wohnung grundgereinigt (weil alles versifft war).
LG
Stefan

Wieso, wenn der Vermieter das immer reinschreibt …

Was heißt immer? In der Regel macht man ja nur einen Mietvertrag und zwar einmal.
Klar, man könnte in so einem Fall den Mieter darum bitten, alle Mietverträge, die er in den letzten Jahren mit irgendwelchen Mietern abgeschlossen hat zu zeigen, …

LG
Stefan

Wieso, wenn der Vermieter das immer reinschreibt …

Was heißt immer?

Das hat nur was zu bedeuten, wenn es zum Beispiel ein Mietshaus mit 8 Miet-Parteien oder so wäre.

Wenn nicht, dann hat ja leider vermutlich Wiz recht, dass es ja rein vom Augenschein her aussieht wie eine Individualvereinbarung, und dass man dann auch kaum das Gegenteil beweisen kann.

Viele Grüße
Simsy