Auszahlung der Mietkaution

Hallo,

angenommen ein Mieter kündigt und zieht aus. Die Wohnung wird im August 07 übergeben. Kurz darauf erhält der Mieter ein Teil der Mietkaution zurück. Der andere Teil wird bis zur Nebenkostenabrechnung einbehalten.
Soweit so gut.

In diesem fiktiven Fall fand die Nebenkostenabrechnung immer im Februar / März statt. Wegen einer „Systemumstellung“ erfolgt die Abrechnung erst im Sommer oder Herbst. Man weiß es nicht genau…
Die Auszahlung verzögert sich daher um ein halbes Jahr. Muss der Mieter so etwas in Kauf nehmen?

Gruß
Tato

Die Auszahlung verzögert sich daher um ein halbes Jahr. Muss
der Mieter so etwas in Kauf nehmen?

Ein eindeutiges JA, ohne wenn und aber

Die Auszahlung verzögert sich daher um ein halbes Jahr. Muss
der Mieter so etwas in Kauf nehmen?

Ein eindeutiges JA, ohne wenn und aber

Nur bedingt richtig: Die NK-Abrechnung muss (im Normalfall) erst bis zum 31.12. des Folgejahres vorliegen, also erheblich mehr als ‚ein halbes Jahr‘

vnA

hmmm
Hallo zusammen

Die Auszahlung verzögert sich daher um ein halbes Jahr. Muss
der Mieter so etwas in Kauf nehmen?

Ein eindeutiges JA, ohne wenn und aber

Natürlich muss der Mieter hinnehmen, dass der VM unter Umständen erst deutlich nach
dem Termin des Auszugs eine NK-Abrechnung erstellen kann.
Allerdings kann er drei Monate nach Auszug Freigabe der Mietkaution verlangen.
Zurückbehalten darf der VM nur einen Betrag, der in Anbetracht der NK-Abrechnungen der
letzten Jahre voraussichtlich zu zahlen sein wird (+ etwa 15 % für Kostensteigerung z.B. bei den
Heizkosten).

Gruß - Jaschiii

Natürlich muss der Mieter hinnehmen, dass der VM unter
Umständen erst deutlich nach
dem Termin des Auszugs eine NK-Abrechnung erstellen kann.
Allerdings kann er drei Monate nach Auszug Freigabe der
Mietkaution verlangen.

es gibt einige urteile, die diese freigabe mit deinen
genannten option von einbehalt, erst 6 MONATE nach
auszug zulassen
gruß
ad