Einbauküche vermietet, wer trägt Instandhaltung?

Liebe w-w-w-Wissenden!

Wenn in einer Wohnung eine Einbauküche mit vermietet wird, wer ist verantwortlich für die Pflege und Funktionserhaltung (Türen, Schaniere, Backofen)- Mieter oder Vermieter?
Ich danke im Voraus für alle Antworten!
Liebe Grüße

Archie

Hallo

Liebe w-w-w-Wissenden!

Wenn in einer Wohnung eine Einbauküche mit vermietet wird, wer
ist verantwortlich für die Pflege und Funktionserhaltung
(Türen, Schaniere, Backofen)- Mieter oder Vermieter?
Ich danke im Voraus für alle Antworten!

Natürlich der VM, er bekommt ja dafür ein Entgeld in dem sowas mit eingerechnet wird

Liebe Grüße

Archie

LG
Mikesch

Tach auch,

Natürlich der VM, er bekommt ja dafür ein Entgeld in dem sowas
mit eingerechnet wird

Bist Du sicher? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß die Pflege einer Einbauküche dem VM obliegt!

LG

Tina

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Hallo,

Wenn in einer Wohnung eine Einbauküche mit vermietet wird, wer
ist verantwortlich für die Pflege und Funktionserhaltung

Der Mieter natürlich.

Der Mieter hat für Pflege und Instandhaltung der Mietsache zu sorgen.

Unter Instandhaltung sind vorbeugende Maßnahmen zu Gunsten der Mietsache zu verstehen, die einen bestehenden vertrags- und ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache aufrechterhalten. Die Pflicht des Vermieters zur Instandhaltung der Mietsache ergibt sich aus § 535 BGB. Diese Pflicht ist auf den Mieter von Wohnraum nur in engen Grenzen abwälzbar (Kleinreparaturen-Klausel).

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html

Gruss
Jasmin

Hallo,

ehrlichgesagt habe ich mit der Formulierung so meine Schwierigkeiten…die Küche wurde mitvermietet, oder zur Benutzung überlassen? Bei Schäden an vermieteten Geräten wäre der VM für Ersatz verantwortlich, bei zur Nutzung überlassenen der Mieter.

Was die reine Pflege angeht…ein Bodenbelag wird m.E. auch mitvermietet, kommt da der Vermieter zum Wischen oder Staubsaugen? Wenn bei Dir eine Tür quietscht, oder das Fenster schmutzig ist, kommt der Vermieter und regelts?

Der Mieter ist natürlich verpflichtet die ihm mitvermieten oder zur Nutzung überlassenen Mietsachen pfleglich zu behandeln.
Wenn ein Mangel an der Mietsache besteht ist ein Mieter auch verpflichtet den VM davon zu unterrichten, damit er angemessen reagieren kann um eine etwaige Ausweitung des Schadens zu verhindern.

Gruß
Maja

MV

Liebe w-w-w-Wissenden!

Wenn in einer Wohnung eine Einbauküche mit vermietet wird, wer
ist verantwortlich für die Pflege und Funktionserhaltung
(Türen, Schaniere, Backofen)- Mieter oder Vermieter?
Ich danke im Voraus für alle Antworten!
Liebe Grüße

ist so nicht zu beantworten, denn erstmal die exakte
formulierung des mietvertrags lesen…
gruß
ad

Hallo,

also wenn für die Überlassung der EBK ein bestimmter Betrag in die Miete mit eingerechnet wurde und nichts weiter vereinbart ist, dann gehe ich davon aus, dass die Pflege der EBK ganz sicher dem Mieter unterliegt und
evtl. Reparaturen für Spülmaschine, Kühlschrank etc. bis zu der vereinbarten Summe je „Schaden“,für Kleinreparaturen auch vom Mieter zu zahlen sind.
Eigentlich könnte man auch beim Vermieter nachfragen und auch eine nachträgliche, ausführlichere Vereinbarung treffen.

Ich habe mit EBK vermietet, aber dafür keinen Betrag in die Miete mit
eingerechnet, dafür sind aber die Kosten für Kundendienst und Reparaturen vom Mieter zu übernehmen. Dies wurde schriftl. festgehalten.

Gruß Karin