Kündigung mit zwei Mietvertägen in gleicher Wohnun

Hallo Experten

folgender Sachverhalt: Person X lebt in einer Wohnung. Diese Wohnung hat Person X als Mitglied einer 2-Mann-WG bezogen. Der Mietvertrag wurde auf eine 2-Personen-WG abgeschlossen (Vertrag 1). Als dann der Mitbewohner von X ausgezogen ist, hat sich Person X entschlossen alleine in der Wohnung zu leben. X bekam einen neuen Mietvertrag (Vertrag 2). Nun möchte Person X ausziehen. Laut Mietvertrag müssen alle 3 Jahre die Küche, Bad und WC renoviert werden. Vertrag 2 ist jünger als 3 Jahre. Vertrag 1 aber nicht. Muß nun Person X die Küche,… renovieren?

Danke für die Info!

Maggus

Hallo

wenn es sich um „starre“ Fristen handelt muss der Mieter gar nicht renovieren. Die Bedeutung ergibt sich aus dem jeweiligen Text im MV.