Verpflichtet zum Hausputz vorm Einzug?

Ist eine Klausel im Mietvertrag, dass man die Wohnung nur erhält, wenn man sich vorab verpflichtet während der Renovierung der Wohnung durch die Wohnungsgenossenschaft (also noch vor dem Einzug!) den Flur regelmäßig zu putzen?!
Also mir ist klar dass wenn man selber umzieht und renoviert und den Flur dreckig macht, dies auch beseitigen sollte, aber gilt das auch für eine Komplett Renovierung durch die Wohnungsgenossenschaft?!
Und gilt die Klausel, dass man sonst die Wohnung nicht erhält?

Was heißt: „Gilt die Klausel?“

Man kann alles mögliche vereinbaren. Will man die Wohnung, wird man es wohl tun. Aber wer will die Wohnung dann noch?

Die Alternative wäre: Einziehen und die Klausel (notfalls vor Gericht) anfechten… Toller Anfang.

Gruß!

Horst