Folgender Fall:
In einem Studentenwohnheim teilen sich A und B eine WG mit gemeinsamer Küche.
B bekommt Besuch von 2 Personen, die A unbekannt sind. Dieser Besuch übernachtet in B’s Zimmer und benutzt die gemeinsame Küche von A und B mit. Der Besuch wurde A von B nicht vorgestellt und hält sich nun schon eine Woche in der WG auf, auch in B’s Abwesenheit. (A hat in dieser Zeit keine Unterhaltungen mit B’s Besuch geführt und hat auch kein Interesse daran).
A empfindet es nun als unangenehm, sich alleine mit den Unbekannten in der Wohnung aufzuhalten. A fordert daraufhin B auf, wie in der Hausordnung verlangt, die Zustimmung der Verwaltung und der Mitbewohner einzuholen - A hat nicht vor seine Zustimmung zu geben und hofft so die Gäste von B loszuwerden.
B ist Jura-Student und weigert sich; B verweist auf das Allgemeine Mietrecht, das es dem Mieter gestattet Gäste bis zu 60 Tage zu beherbergen ohne den Vermieter darüber zu informieren. Außerdem führt er ein Zitat des Deutschen Mieterbunds e.V. an das lautet: „Klauseln im Mietvertrag, die ein Besuchsverbot aussprechen oder Einschränkungen dieses Besuchsrechts vornehmen, sind unwirksam.“
Die Hausordnung des Studentenwohnheims enthält folgenden Abschnitt:
„Besucher, die länger als eine Nacht bleiben, müssen der WG vorgestellt werden. Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer von einer Woche muss die Zustimmung von der WG und der Verwaltung eingeholt werden. Die Verwaltung entscheidet, nachdem beide Seiten gehört worden. Die Zustimmung kann von der Verwaltung jederzeit widerrufen werden.“
Die Einhaltung der Hausordnung wurde auch im Mietvertrag festgesetzt, den A und B unterschrieben haben.
A wendet sich nun an die Hausverwaltung, die jedoch nichts unternimmt.
FRAGE: Kann A von der Hausverwaltung (die Teil des örtlichen Studentenwerks, also einer Anstalt des öffentlichen Rechts ist) fordern, dass B die Bestimmungen der Hausordnung einhält?
Kann die Hausverwaltung B kündigen, wenn er seinen Verpflichtungen, die im Mietvertrag bzw. der Hausordnung festgeschrieben sind, nicht nachkommt?