Automatische Mietverlängerung

Hallo,

in einem mietvertrag steht drin, das das mietverhältniss nicht automatisch verlängert wird, wenn nach ende der mietzeit die sache weiter genutzt wird.

Da dies kein Zeitmietvertrag ist, sondern ein Mietvertrag mit einer Mindestmietdauer ist unklar wie man sich da verhalten soll bzw. wie das mietverhältnis eigentlich verlängert wird? Oder ist dieser klausel vielleicht nicht wirksam?

in einem mietvertrag steht drin, das das mietverhältniss nicht
automatisch verlängert wird, wenn nach ende der mietzeit die
sache weiter genutzt wird.

Da dies kein Zeitmietvertrag ist, sondern ein Mietvertrag mit
einer Mindestmietdauer ist unklar wie man sich da verhalten
soll bzw. wie das mietverhältnis eigentlich verlängert wird?
Oder ist dieser klausel vielleicht nicht wirksam?

Hallo,

wiksam oder nicht, mir ist nicht klar, wann diese Klausel Sinn machen soll. Nach der Schilderung ist „das Ende der Mietzeit“ ja erst erreicht, wenn eine Seite kündigt.

„Mindestmietdauer“ kann ja nicht einfach als „Höchstmietdauer“ gedeutet werde. Wieso bedarf es da einer Verlängerung?

Gruß!

Horst

Moin,
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__545.html

vnA

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Moin,
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__545.html

vnA

Hallo

Auch bei vereinbarter Mindestmietzeitdauer gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen; d.h. zur Beendigung bedarf es einer Kündigung.

Die „Klausel“ an sich ist wirksam und bezieht sich wie schon erwähnt auf BGB § 545 > sie erspart dem Vermieter, für den Fall dass der Mieter trotz Mietende nach Kündigung nicht ausziehen sollte, den nach § 545 vorgesehenen Widerspruch innerhalb der zweiwöchigen Frist zur Wahrung der aus dem Nichtauszug folgenden weiteren Rechtsansprüche.

Rudi

Hallo,

wiksam oder nicht, mir ist nicht klar, wann diese Klausel Sinn
machen soll. Nach der Schilderung ist „das Ende der Mietzeit“
ja erst erreicht, wenn eine Seite kündigt.

Und genau da liegt der Sinn dieser Klausel.

Als Beispiel:
VM kündigt eine Mietwohnung. Mietdauer 25 Jahre. Kündigungsfrist 12 Monate. Jetzt verpennt der VM diesen Termin um einen Monat. M argumentiert daraufhin die Kündigung ist unwirksam, weil der VM die Kündigung nicht durchgeführt hat, und er (M) gedacht hat, die Kündigung wäre nicht mehr gewollt.

Um solchen Missverständnissen aus dem Weg zu gehen, schreibt man eben so eine Klausel in einen Mietvertrag hinein.

Gruß Andreas