.. des nachts waschende Nachbarn

Hallo,

das Aufstellen und Betreiben von Waschmaschinen und Trockner in den Wohnungen eines sehr gepfletgen Mietshauses sind per Mietvertrag untersagt.
Im Keller befindet sich allerdings ein Raum mit entsprechenden wohnungsbezogenen Anschlüssen und Uhren, in dem alle Mieter ihre eigenen Waschmaschinen und Trockner betreiben können.
Soweit alles gut.
Vor ca. einem Jahr ist jedoch eine ca. 8-10-köpfige Fam. in das ab da nicht mehr so gepflgete Haus eingezogen. Diese Fam. läßt ständig ihre Waschmaschine+Trockner grundsätzlich nur nachts laufen, was eigentlich kein Problem darstellen würde, wenn plötzlich bei den anderen Mietern der Stromverbrauch nicht erheblich angestiegen wäre.
Es macht sich einfach ein ungutes Gefühl breit!
Man will nichts unterstellen, man will einfach nur das bezahlen was man auch nur selber verbraucht hat.
Hier die daraus resultierende Frage:
Hat man als Mieter einen Anspruch drauf, die Waschmaschine in der eigenen Wohnung aufzustellen und zu betreiben - trotz der Untersagung im MV?

Danke.

Hallo

nein, das hat man nicht, denn es gibt ja extra einen Waschkeller.
Davon abgesehen ist wahrscheinlich im Bad/WC auch keine entsprechende Verrohrung für WM-Anschluss vorhanden und sollte mal ein Malheur passieren, dass die Waschmaschine ausläuft, können andere Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen werden - dafür wäre dann der Mieter verantwortlich. Dies ist im allgemeinen der Hauptgrund, warum „gute“ Miethäuser einen Waschkeller haben.

Hat man einen entsprechenden Verdacht, sollte man einfach mal des nachts im Waschkeller nachschauen wo und an welchen Steckdosen die laufende Maschine hängt. Und - man könnte auch den Vermieter informieren.

Raum mit entsprechenden wohnungsbezogenen Anschlüssen und Uhren
wenn plötzlich bei den anderen Mietern der Stromverbrauch steigt

Hallo,
dieses zusammen verstehe ich noch nicht. Ist doch dann technisch alles ok, und ab und zu ein Kontrollguck sollte reichen um das Vertrauen zu erhalten.
Gruss Helmut

Hallo Irene,
hier sollte allerdings bedacht werden ;
das dass Aufstellen und die Inbetriebnahme einer Waschmaschine zur ordnungsgemäßen Nutzung der Wohnung gehört.
Jedenfalls denken hier glückerlicherweise einige ( viele ) Gerichte ganz anders.
Zur Nutzung der Räume gehöre auch die Möglichkeit zum Waschen von Kleidung.
Dies gilt auch für den Fall einer vorhandener Waschküche.

Bei den bezugsbezogenen Anschlüssen hoffe ich, dass diese abschließbar sind.

Gruß

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Hallo

wenn im MV vereinbart wird, dass in der Wohnung keine WM aufzustellen ist und dafür extra ein Waschkeller mit Anschlüssen zur Verfügung steht, kann der Mieter m.E. diese Vereinbarung nicht einfach unterlaufen.

Da hat pumuckel wohl Recht
Hi!

wenn im MV vereinbart wird, dass in der Wohnung keine WM
aufzustellen ist und dafür extra ein Waschkeller mit
Anschlüssen zur Verfügung steht, kann der Mieter m.E. diese
Vereinbarung nicht einfach unterlaufen.

Ich glaube, da irrst Du!
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
und das Urteil in Volltext
http://www.ra-kotz.de/waschmaschine.htm

LG
Guido

Hallo

so ganz irre ich mich nicht.

Denn in diesem Fall darf/kann die Familie die Waschmaschine im Keller nur alle 3 Wochen nutzen, was natürlich ein Unding ist.

Hätte der Mieter in dem geschilderten Fall jeden Tag die Möglichkeit seine Wäsche zu waschen, wäre das Urteil bestimmt anders ausgefallen.

Manchmal kommt es auf die Details an.

Wohl eher nicht.
Hallo,

Ich glaube, da irrst Du!
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
und das Urteil in Volltext
http://www.ra-kotz.de/waschmaschine.htm

ich finde es immer etwas gewagt Urteile zu zitieren, die nur ansatzweise etwas mit dem geschilderten Sachverhalt zu tun haben. In dem hier zitierten Urteil heißt es u.a.:

Zwischen dem Kläger als Vermieter und den Beklagten als Mietern besteht ein Mietverhältnis über eine Wohnung im Hause. In dem Mietobjekt ist ein Wäschekeller eingerichtet, in dem die Mieter ihre Waschmaschinen aufstellen können. Die Mietparteien sind jeweils im Wechsel zur alleinigen Nutzung des Raumes berechtigt. Die Beklagten kommen dabei im Turnus von 3 Wochen einmal zum Zuge.

Und genau das war auch der entscheidende Grund warum dem Mieter das Aufstellen in der eigenen Wohnung gestattet wurde, da die gewährte Nutzung im Gemeinschaftsraum als unangemessen galt.

Im Ursprungsposting ist hiervon aber keine Rede. Somit ist das Urteil auf den hier vorliegenden Fall überhaupt nicht anwendbar.

Gruß

S.J.

Hallo,

erstmal Euch allen DANKE für Eure Antworten!!!

Es wurde jetzt mal genau in den MV reingeschaut, und siehe da, das Aufstellen der Waschmaschine ist dort nicht mal untersagt worden.
Der Eindruck des Verbots entstand beim Einzug als man vom Verwalter darauf hingewiesen wurde, dass sich in der Wohnung keine Wasseranschlüsse für eine Waschmaschine befinden, sondern eben nur in dem „Wasch-Trockenraum“ im Keller.

Dem nach müsste der Mieter nicht mal den VM bezüglich des Aufstellens der Waschamschine um Erlaubnis bitten/fragen, sondern einfach nur für entsprechende Wasseranschlüsse sorgen, richtig???

Ihr Lieben

schaut mal bitte ein, zwei Beiträge höher, es hat sich eben überschnitten…
es ist nicht im Mietvertrag verboten, es sind einfach nur keine Anschlüsse in der Wohnung vorhanden.

Und nu??

Dem nach müsste der Mieter nicht mal den VM bezüglich des
Aufstellens der Waschamschine um Erlaubnis bitten/fragen,
sondern einfach nur für entsprechende Wasseranschlüsse sorgen,
richtig???

Hallo

wenn dies unter bauliche Veränderung fällt und ein Waschmaschinenanschluss kann nicht mal eben so gemacht werden, muss der Vermieter gefragt werden.

Hallo

Hat man einen entsprechenden Verdacht, sollte man einfach mal
des nachts im Waschkeller nachschauen wo und an welchen
Steckdosen die laufende Maschine hängt. Und - man könnte auch
den Vermieter informieren.

Würdest Du als alleinstehende Frau mitten in der Nacht nach Steckdosen im Keller schauen???

Und - worüber wäre der VM zu informieren…?

Hallo Paula,

Würdest Du als alleinstehende Frau mitten in der Nacht nach
Steckdosen im Keller schauen???

wenn ich Angst hätte davor, die bewussten Mieter beim Stromklau zu ertappen und mich vor der Reaktion dieser Mieter auf das ertappt werden fürchte,
wohl nicht.

Aber das Problem müsste doch relativ leicht TECHNISCH zu lösen sein:
Diese Steckdose, die über den eigenen Zähler läuft, müsste doch im Sicherungskasten - da wo auch der Zähler sich befinden müsste - eine eigene Sicherung haben. Diese einfach ausschalten.
Falls der Sicherungskasten NICHT in der Wohnung oder in einem eigenen, abschließbaren Kellerabteil sich befindet, könnte man den ausgeschalteten Sicherungs-Hebel mit einem Papier-Klebeband fixieren, das bei unbefugtem Einschalten durch die bewussten Mieter zerreisst.
Das wäre dann ein Beweis für den Stromklau, und man könnte beim Vermieter eine abschließbare Steckdose / einen abschließbaren Sicherungkasten oder so beantragen.

Gruß
BT

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Oder doch?
Hi!

ich finde es immer etwas gewagt Urteile zu zitieren, die nur
ansatzweise etwas mit dem geschilderten Sachverhalt zu tun
haben.

Ich finde es immer ziemlich außergewöhnlich, ein Urteil wegen Details als unbrauchbar abzulehnen ohne sich die Urteilsbegründung durchzulesen!
Da ich jetzt keine Lust habe, die dort genannten Urteile im Wortlaut zu suchen:

http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,1444,-haushal…

LG
Guido

Lies doch mal die Urteilsbegründung
Hi!

Manchmal kommt es auf die Details an.

Ohne Zweifel kommt es fast immer auf die Details an. Allerdings sind in der Urteilsbegründung andere bereits gesprochene Urteile genannt…

LG
Guido

P.S. Es wäre einfacher, wenn Ihr Eure Meinung mit einem Urteil untermauern könntet, das Eure These stützt

hi

Würdest Du als alleinstehende Frau mitten in der Nacht nach
Steckdosen im Keller schauen???

JA

Liebe Irene,

sofern sich die Geschichte Platzmässig lösen läßt,
ist dies eine Geschichte von 20 Min.
bei einem Einsatzteil von geil- 25 - 48 €
zusätzlich arbeitsaufwand Std.- Lohn bei
kann man aber auch selber machen sofern keine zwei linke Hände.

Lieben Gruß

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Hallo,
mein Problem ist das wir heute 2008 haben,
und mitlerweile auch höhere Gerichte anders entscheiden.
Insofern bitte etwas was zeitnah.

Gruß

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Hi!

Wenn Du hier schon die große Urteilskeule schwingst, wären „Deine“ Urteile recht hilfreich.
Also reiche sie bitte nach, denn das wäre sehr hilfreich bei dieser Problemstellung!

LG
Guido