Hallo an alle!
Nehmen wir an, Untermieter X wurde vom Vermieter gekündigt. X hat bei Einzug die Wände gelb gestrichen. Es wurde vereinbart, dass bei Auszug nicht weiß gestrichen werden muss. Bei Auszug will X nun Geld für die Renovierung (Streichen) vom Vermieter haben. Begründung ist die geringe Wohndauer (7 Monate). Wenn kein Geld bezahlt werde, dann würden die Wände von X noch ‚verunstaltet‘. Kann ein Mieter vom Vermieter Geld für ausgemachte Renovierungen überhaupt verlangen?
Wenn X nun die Nebenkostenabrechnung als Kopie (per Post) erhalten will, darf der Vermieter für die Kopien und Porto Geld nehmen?
Vielen Dank!
Hallo an alle!
Nehmen wir an, Untermieter X wurde vom Vermieter gekündigt. X
der Vermieter ist hier wohl der Hauptmieter
hat bei Einzug die Wände gelb gestrichen. Es wurde vereinbart,
dass bei Auszug nicht weiß gestrichen werden muss. Bei Auszug
??? nicht?
will X nun Geld für die Renovierung (Streichen) vom Vermieter
haben. Begründung ist die geringe Wohndauer (7 Monate). Wenn
kein Geld bezahlt werde, dann würden die Wände von X noch
‚verunstaltet‘. Kann ein Mieter vom Vermieter Geld für
ausgemachte Renovierungen überhaupt verlangen?
Nein
Wenn X nun die Nebenkostenabrechnung als Kopie (per Post)
erhalten will, darf der Vermieter für die Kopien und Porto
Geld nehmen?
Der Untermieter kann zum Hauptmieter kommen und die Unterlagen einsehen.
Vielen Dank!
Hallo Pumuckel,
ich habe schon alles zwischen die Zeilen geschrieben.
Gruß
acuario