Kündigungsfrist bei Untermiete

Jemand wohnt zur Untermiete, hat einen Untermietvertrag
ausgefüllt, in dem eine Kündigungsfrist von 2 Monaten vereinbart
wurde. Es handelt sich um ein untervermietetes Zimmer in den Räumen
des Hauptmieters.

Der Hauptmieter hat mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag
vereinbart, welcher den Mietvertrag nach 1 Monat auflöst. Der
Untermieter wurde nicht informiert. Welche Kündigungsfrist gilt?

Gruß,
Heiko

Hallo Heiko,

na, das ist ja ein netter Hauptmieter!

Der Untermieter hat einen gültigen Vertrag. Genauso der Vermieter mit dem Hauptmieter.
Der Hauptmieter ist m.E. gegenüber dem Untermieter oder aber dem Vermieter schadenersatzpflichtig wenn er Aktionen startet, die nicht zu beiden Verträgen passen.

Soll heißen: Entweder zahlt er solange Miete, bis der Untermieter nach fristgerechter Kündigung ausgezogen ist, oder er trifft eine Einigung mit dem Untermieter, damit dieser ebenfalls in der Zeit auszieht die mit dem Vermieter abgesprochen wurde.

In einem solchen Fall würde eine rechtliche Beratung sicher gut anstehen.

Gruß
Nita

Hallo Nita,

gilt denn die 2-monatige Kündigungsfrist? Und wann beginnt sie? Es liegt auch keine schriftliche Kündigung vor, außer zwischen dem Hauptmieter und dem Vermieter.

Gruß
Heiko

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