Verbraucherunabhängige Nebenkosten höher

Liebes Forum,

nehmen wir folgenden hypothetischen Fall an:

Mieter M wohnt seit 16.08.2006 bis zum heutigen Tage in einer Wohnung. Er zahlt 100 EUR Nebenkosten und zusätzlich 70 EUR für Heiz- und Wasserkosten. Strom wird seperat abgerechnet.

Für die Nebenkostenabrechnung 2007 fordert Vermieter VM 238 EUR nach. Darin sind lediglich 16 EUR Heizkostennachzahlung enthalten. Die Vorauszahlung von 70 EUR passt also. Es bleiben somit 226 EUR Nachzahlung. Das entspricht ca. 19 EUR mehr pro Monat. Die Nebenkosten haben sich im Vergleich zur Abrechnung 2006 nicht nennenswert verändert. Auch dort war eine Nachzahlung fällig, die umgerechnet (ohne Heizkosten und Wasser) ca. 32 EUR pro Monat bedeutet hätte.

Was kann M generell gegen die offenbar zu niedrig angesetzten Nebenkosten (nochmals: Ohne Strom, Wasser und Heizung) machen, ganz unabhängig, ob er VM Vorsatz unterstellt oder nicht?

Grüße

Schildmann

Was kann M generell gegen die offenbar zu niedrig angesetzten
Nebenkosten (nochmals: Ohne Strom, Wasser und Heizung) machen,
ganz unabhängig, ob er VM Vorsatz unterstellt oder nicht?

Hallo,
höhere Abschläge zahlen oder das Geld zurücklegen.
Grüße
Ulf

Was kann M generell gegen die offenbar zu niedrig angesetzten
Nebenkosten (nochmals: Ohne Strom, Wasser und Heizung) machen,
ganz unabhängig, ob er VM Vorsatz unterstellt oder nicht?

Hallo

das mit dem „Vorsatz“ verstehe ich nicht so richtig.
Normalerweise geht kein Vermieter gern in Vorleistung über ein Jahr gerechnet.

Und wie Ulf schon schrieb:
man kann dem Vermieter mitteilen, dass man ab …die NK-Vorauszahlungen um …€ erhöht oder man legt das Geld monatlich auf die Bank und kassiert „Zinsen“.

Manch andere Mieter wären froh, hätten sie einen so großzügigen Vermieter.

das mit dem „Vorsatz“ verstehe ich nicht so richtig.
Normalerweise geht kein Vermieter gern in Vorleistung über ein
Jahr gerechnet.

Hallo,
kein Vermieter hat gerne Leerstand. Manche werben dann mit niedrigen Nebenkosten.
Grüße
Ulf

Hallo

Moin!

das mit dem „Vorsatz“ verstehe ich nicht so richtig.
Normalerweise geht kein Vermieter gern in Vorleistung über ein
Jahr gerechnet.

Unabhängig davon, ob das in diesem fiktiven Fall nun so sei oder nicht: Mit Vorsatz meinte ich, dass der Vermieter durch niedrigere Vorauszahlungen möglicherweise(!) die wahren Kosten der Wohnung verschleiert hat, weil er bei Vertragsabschluss u.U. unter der preislichen Schmerzgrenze des Mieters geblieben ist.

Schönen Abend & Gruß

Schildmann

Hallo

Was kann M generell gegen die offenbar zu niedrig angesetzten Nebenkosten (nochmals: Ohne Strom, Wasser und Heizung) machen, ganz unabhängig, ob er VM Vorsatz unterstellt oder nicht?

i.A. nichts

Ein Vermieter kann bei Vertragsabschluss Vorauszahlungen für Nebenkosten vereinbaren, die den tatsächlichen Kosten nicht entsprechen. Selbst wenn die späteren Kosten mehr als 100 Prozent über den Vorauszahlungsbeträgen liegen, verneint der Bundesgerichtshof eine Pflichtverletzung des Vermieters (BGH VIII ZR 195/03).

Es gibt kein Gesetz und kein Gerichtsurteil, das dem Vermieter verbietet, die Vorauszahlungen zu niedrig festzusetzen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Mieter beim Abschluss des Mietvertrages nachgefragt hat, ob die vereinbarten Vorauszahlungsbeträge ausreichen. Sichert der Vermieter das zu, macht er sich bei einer hohen Nachzahlung möglicherweise schadenersatzpflichtig.
http://www.prisma.de/thema.html?wid=_2007_10_nebenko…

Unterstellt der Mieter Vorsatz, obwohl er bei Vertragsschluss gar nicht nachgefragt hatte, macht er sich ggfs. sogar strafbar …

Wenn schon die Abrechnung 2006 eine Nachzahlung ergab, warum hat der Mieter dann seine Vorauszahlungen nicht entsprechend erhöht?
(Dann wäre bei der Abrechnung 2007 eine Erstattung von umgerechnet 32-19 = 13 Euro/Monat herausgekommen)

Rudi