Ende Mietverhältnis - Zustand Garten

Hallo,

Nehmen wir folgenden erfundenen Fall:

jemand mietet 1998 ein Haus mit Garten.
Das Verhältnis zum Vermieter war - durch die Freundschaft zu den Kindern des Vermieters - eher locker. Man billigte stillschweigend, daß der Garten verändert wurde und damit auch verschönert. Aus Teilen eines einfachen Rasen wurde recht aufwendig mit Bambus (teuer) und Stauden eine kleine Anlage geformt. Auch ein klitzkleiner Teich fand darin Platz (2 x 3 m)
Der Vermieter nahm diese Veränderungen eher wohlwollend war.

Nun kühlte sich das Verhältnis zwischen Mietern und Kindern des Vermieters deutlich ab und somit wurde auch der Vermieter etwas wortkarger.

Nun kommt es zum Auszug (das Mietverhältnis dauerte also 10 Jahre), weil sich der Mieter wo anders niederlassen will.

Das erste Wort des Vermieters ist, daß der Garten in den ursprünglichen Zustand zurückverstezt werden muß. Teich raus, Stauden weg, Rasen einsään.

Wie ist hier die Rechtslage? kann er das verlangen? mit welchem Recht hat er dann eine sozusagen neue Anlage?

Gott sei dank gibt es solch blöden Vermieter nur in meiner hypothetischen Geschichte und nicht in Echt :wink:

Grüße Rankin

Hallo

wenn nicht schriftlich festgehalten, dass „Umbauten“ bzw. Verschönerungen genehmigt sind, muss der Mieter leider, leider einen schönen Garten in einen langweiligen rückbauen.