Hallo,
angenommen, man hat einen Mietvertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist, kündigt diesen, bekommt in der Kündigungsbestätigung vom Vermieter geschrieben „Durch Stellen eines angemessenen Nachmieters kann vorzeitig aus dem Vertrag ausgeschieden werden“. Nun stellt man einen angemessenen Nachmieter, der Vermieter will den aber nur akzeptieren wenn dieser der Mieterhöhung um ca 30% zustimmt (Kaltmiete von 180 auf 240 Euro). Ist das rechtens?
Hallo,
generell sollte man, bevor ein neuer Mieter gesucht wird, mit dem Vermieter sprechen und die Randdaten (Miete, Nebenkosten, etc.) erläutern. Der Vermieter kann ja bei einem neuen Mietverh. seine Miete ansetzen wie er will!
Gruß,
Peter
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Hallo
der Vermieter will den aber nur akzeptieren wenn
dieser der Mieterhöhung um ca 30% zustimmt (Kaltmiete von 180
auf 240 Euro). Ist das rechtens?
generell sollte man, bevor ein neuer Mieter gesucht wird, mit
dem Vermieter sprechen und die Randdaten (Miete, Nebenkosten,
etc.) erläutern. Der Vermieter kann ja bei einem neuen
Mietverh. seine Miete ansetzen wie er will!
ne ne kann er nicht, max. was der Mietspiegel hergibt
Gruß,
Peter
LG
Mikesch
Moin, Mikesch,
ne ne kann er nicht, max. was der Mietspiegel hergibt
nach dieser Theorie wären die Mieten auf ewig festgeschrieben. Mag sein, dass das für öffentlich geförderte Wohnungen gilt, für frei finanzierte jedenfalls nicht. Da setzt der Mietspiegel nur den Bezugsrahmen, wenn wegen Mietwucher gestritten wird.
Gruß Ralf
Hallo Krissi,
grundsätzlich besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Wird dies gekündigt, gelten die gesetzlichen Fristen. Ein Vermieter kann einen Nachmieter akzeptieren - muss er aber nicht. Es besteht die Vertragsfreiheit, jeder kann sich seinen Vertragspartner selbst auswählen. Das ein Mieter einen Nachmieter stellen könne, um aus einem Mietvertrag eher herauszukommen oder das sogar der Vermieter nur drei Vorschläge von Nachmietern ablehnen dürfte, sind Irrtümer. Hier würde ja der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren, zu neuen Bedingungen - völlig in Ordnung, soweit es eine Nachfrage gibt und es sich nicht um eine angreifbare Wuchermieter handelt. Anderenfalls muss der Mieter seine Kündigungsfrist einhalten.
Viele Grüße, Theo.
Mikesch was ist nur los:smile:
ne ne kann er nicht, max. was der Mietspiegel hergibt
Es wird hier doch niemand gezwungen die Mietforderungen zu akzeptieren, der Vermieter kann somit schon selbst seine Miete festlegen ( es geht hier um einen Neuvertrag).
Und einen Mietspiegel, ist er hier auch nicht relevant, gibt es lange nicht in jeder Gemeinde!
Gruß,
Peter
ne ne kann er nicht, max. was der Mietspiegel hergibt
Der Mietspiegel ist nur bei einer Mieterhöhung in einem bestehenden Vertragsverhältnis interessant. Bei einer Neuvermietung kann der Vermieter den Mietzins neu festlegen.