hallo,
Person A hat ein Problem.Und zwar ist A aus Schleswig-Holstein nach Ludwigshafen gezogen.Da A noch keine Wohnung gefunden hatte ist A mit erlaubnis der Vermieterin bei einer Freundin(B) eingezogen.Da B nun ausziehen will und A gerne die jetztige Wohnung von ihr übernehmen möchte, hatte A mit der Vermieterin © gesprochen und sie hat A zugesagt das sie die Wohnung übernehmen kann.
Am 24.04.08 hatte A mit C wegen der Wohnungs-Übergabe telefoniert.C hatte gesagt das ihr der 01.05.2008 um 14 Uhr passen würde.A sagte ihr allerdings gleich das sie nicht genau weiß, ob sie bzw B Zeit haben und sie dann nochmals telefonieren.
Seit dem 26.04.08 hat A dann täglich versucht C anzurufen, um ihr mitzuteilen das B nicht da ist, und A hat C auch auf die Mailbox gesprochen dass sie A zurückrufen möchte.Aber es war nie jemand da und es kam auch kein Rückruf.
Am 01.05.08 stand C dann um 14 Uhr an der Tür und wollte die Übergabe machen.Da B aber nicht da war, ging dies natürlich nicht.C hatte B nicht einmal angerufen, dass an dem Tag die Übergabe statt finden soll.
C schrie A dann an (und zwar so laut,dass alle im Hause es mitbekommen haben und schon aus den Türen guckten!!), dass A die Wohnung auf gar keinen Fall bekomme.Sie sei 4 Stunden durch die Gegend gefahren um die Übergabe zu machen und hatte sich den ganzen Tag versaut.
Außerdem solle A in 2 Wochen ausgezogen sein.Heute traf A sie erneut und C sagte zu A das sie bis Montag aus der Wohnung zu verschwinden habe.
Da A aber innerhalb 1 Woche keine Wohnung gefunden hat, bat A sie ihr noch etwas Zeit zu geben.Darufhin schrie C A wieder an so dass die Leute auf der Strasse schon guckten.
Nun meine Frage: Ist das Verhalten von C überhaupt rechtens???Muss A jetzt tatsächlich bis Montag ausziehen???C hat die Wohnung noch bis 01.07.08 angemietet.
Ich hoffe jemand kann helfen.
Vielen Dank schon mal.
Hallo,
vor lauter A, B und C´s bin ich jetzt völlig verwirrt!
Ich konzentriere mich jetzt mal auf den letzten Satz; Da A die Wohnung offiziell noch länger gemietet hat und B mit Erlaubnis von C dort wohnen durfte, darf B jetzt auch bis zum Ende der Mietzeit dort wohnen, vorausgesetzt A ist der gleichen Meinung!
Werd morgen früh, wenn ich frischer und dem Buchstabensalat gewachsen bin nochmal nachsehen und ggf. eine Ergänzung posten:smile:
Gruß
Peter (D)
also dann nochmal in verständlicher kurzform…
die vermieterin hat ihre erlaubnis gegeben das jana(nennen wir sie mal so) vorübergehend mit in die wohnung von steffi (das ist die freundin, name geändert!!) einziehen darf.da steffi nun aber ausziehen will hat jana sich überlegt das sie die wohnung übernehmen kann und hat mit der vermieterin alles besprochen.
nun will die vermieterin aber das jana bis montag auszieht weil es angeblich einen termin für die wohnungsübergabe gab(und zwar am 1.5.08).die übergabe konnte aber nicht stattfinden weil die aktuelle mieterin nicht da war.
normalerweise hätte die vermieterin steffi anrufen und darüber informieren müssen.hat sie aber nicht.
steffi hat die wohnung noch bis zum 1.7.08 gemietet und möchte das jana so lange drin wohnen bleibt.es gibt nichts schriftliches das jana in der wohnung wohnt.
ich hoffe das ist verständlicher.ist ne saublöde situation.
Hallo,
meiner Auffassung nach sollte sich Jana, die eine Erlaubnis der Vermieterin hat, vorübergehend mit in der Wohnung von Steffi zu wohnen, besonnen sein. Wenn die Vermieterin kein Mietverhältnis mit Jana eingehen will, so ist das so und mit dem Ende des Mietverhältnisses von Steffi, spätestens lt. Posting am 30.06.2008, muß auch Jana die Wohnung verlassen.
Viele Grüße, Theo
hallo,
also jana will ja auch kein mietverhältnis mehr mit der vermieterin.die vermieterin will allerdings das jana bis montag aus der wohnung raus ist.jana hat aber die erlaubnis von der jetztigen mieterin bis zum 1.7.08 in der wohnung zu bleiben.
nun die frage: kann die vermieterin jana einfach rausschmeißen obwohl sie die erlaubnis hat???
nun die frage: kann die vermieterin jana einfach rausschmeißen
obwohl sie die erlaubnis hat???
Hallo
nein, das kann sie nicht. Wenn B die Wohnung bis 30.06. gemietet hat, ihre Miete zahlt, kann B und auch ihr Besuch A die Wohnung bis zum letzten Tag nutzen.
Sollte C versuchen A gewaltsam aus der Wohnung zu „vertreiben“ macht sie sich des Hausfriedenbruchs schuldig.
Also, nicht einschüchtern lassen.
Außerdem: was kann A dafür wenn B keine Zeit für die Abnahme hatte?
Nix.
das problem ist ja das die vermieterin dem aktuellem mieter nicht gesagt hat das die übergabe der wohnung an dem tag stattfinden soll…
das sollte die nachmieterin übernehmen was ja nun nicht zu deren aufgaben zählt…und das ist der grund warum die vermieterin sauer ist und dem aktuellem mieter und der fast-nachmieterin die hölle heiß macht…total unverständlich für alle beteiligten…
Hallo,
die Vermieterin könnte zwar eine Genehmigung zurückziehen, müßte diese aber begründen - und Willkür mag niemand. Jana kann für die Dauer des noch bestehenden Mietverhältnis (30.06.08) in der Wohnung von Steffi bleiben. Die Vermieterin kann Jana nicht rausschmeißen, denn Steffi hat Hausrecht!
Viele Grüße, Theo