Wasserkostenverteilung

Hallo,

angenommen, in einem 4-stöckigen Haus gibt es im Erdgeschoß ein Geschäft und in den anderen 3 Stockwerken lebt jeweils eine Familie. In dem Geschäft befindet sich eine Toilette und ein Mini-Waschbecken mit einem Kaltwasseranschluß, während in den anderen Stockwerken natürlich eine Küche und ein richtiges Bad mit Dusche und Badewanne eingebaut sind. Jede Familie hat natürlich auch eine Waschmaschine. Im Mietvertrag steht, daß der Verteilungsschlüssel der Wasserkosten nach billigem Ermessen des Vermieters festgelegt wird. Und dieser hat den Verteilungsschlüssel nach Wohnfläche festgelegt, so daß jede Partei ein Viertel zahlen muß. Wasserzähler gibt es nicht.
Für das Geschäft, das nur 4 Stunden am Tag geöffnet hat und im ganzen Jahr vermutlich nicht mal 50 Liter Wasser verbraucht, ist es natürlich ziemlich ungerecht, ein Viertel der gesamten Wasserkosten zu zahlen. Da in den oberen Stockwerken insgesamt 10 Personen leben, wäre eine Verteilung nach Personen schon wesentlich gerechter.

Kann der Geschäftsinhaber eine Änderung des Verteilungsschlüssels verlangen?

Hallo,

klar kann er das aber Erfolg sollte er damit nicht haben!

Schließlich gab es irgendwann wahrscheinlich mal einen Mietvertrag und in dem sind die Verteilerschlüssel anegegeben. Sollte dies nicht der Fall sein wird nach der Wohnfläche abgerechnet, das sieht der Gesetzgeber so vor!

Aber ich denke, ein sachliches Gespräch mit dem Vermieter sollte diese Probleme lösen können. Ein Umlageschlüssel kann schließlich auch wieder geändert werden. Wenn es schon keine Zähler geben wird kann man zumindest die Kosten nach Personentagen umlegen.

Gruß,
Peter