angenommen ein Mieter hat beim Einzug eine Wohnung komplett mit neuem Teppichboden ausgestattet vom Vormieter übernommen. Hat also selbst nicht investiert.
Nach 10 JAhren zieht er nun wieder aus. Im Mietvertrag ist nichts geregelt hierzu.
Muß der Mieter wieder einen neuen Boden einbringen oder ist die Abnutzung durch den Mietzins gedeckt?
Der normale Gebrauch und somit auch die übliche Abnutzung sind vom Mietzins gedeckt. Es kommt auf den Teppich an, wie lange er halten muss; außerdem kann man dann noch verschiedener Ansicht sein. Nach zehn Jahren bestehen aber gute Chancen, dass gar nichts mehr ersetzt werden muss.
Wurde der Teppich vom Vormieter übernommen, gehört der Teppich ja dem jetzigen Mieter.
Die Wohnung wurde dann quasi ohne Teppich ( vom Vermieter ) gemietet,
da der Teppich ja erst dem Vormieter und dann dem jetzigen Mieter gehört.
Logischerweise hat der Mietzins dann damit nichts zu tun.
Der Vermieter könnte aber die Beseitigung des Teppichs fordern, da er ja dem Mieter gehört.
Die Antwort von Levay passt, wenn der Teppich vom Vermieter verlegt worden währe.
Ist der „Kunde“ der Grundstückseigentümer? Oder der Mieter? Würde dies auch auf einen Mieter zutreffen, der die Wohnung ohne Bodenbelag übernommen hat? Ist dann der Grundstückseigentümer tatsächlich Eigentümer wegen Eigentumsübergang nach § 946 BGB?
Hallo Levay
Deine Sichtweise ist sehr interessant.
Letzlich würde dass bedeuten, das der Vermieter die Entfernung von
diversen Einbauten nicht verlangen kann, da sie ja Ihm selber gehören?
Das währe sozusagen eine Zwangsübereignung.
Mit Verlaub, diese Argumentation auf Mietwohnungen anzuwenden halte ich für recht „mutig“, zumal es bei den im Link angeführten paragraphen ja im der Hauptsache gerade um Grundstücke ging.
Es handelt sich in dem Link allerdings auch um „Tipps vom Rechtsanwalt“, und von denen sind rein statistisch ca. die Hälfte falsch( 2 Parteien einer gewinnt, einer verliert)
herzlichst
Uwe
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