Hallo
mich beschäftigt derzeit die Frage, ob die Briefkästen für ein
Mehrfamilienhaus von außen (für den Briefträger) frei
zugänglich sein müssen.
Das kann eigentlich nicht sein, es gibt ja sehr viele Häuser, bei denen die Briefkästen innen sind.
Wenn die Briefkästen im Haus wären, sich somit hinter
verschlossener Haustür bbefänden und dem Briefträger nicht
geöffnet würde, wenn er klingeln würde, würde er die Post dann
bis zum nächsten Tag mit sich herumtragen? Ja
wahrscheinlich:smile:
Der Briefträger läuft ja nicht die ganze Nacht mit seiner Post herum.
Normalerweise wirft der Briefträger eine Benachrichtigung ein, wenn er die Briefe nicht auf normalem Wege loswerden kann (wenn also z. B. ein Briefkasten überfüllt ist, so dass nichts mehr reinpasst - außer eben gerade noch dieser Benachrichtigung.
Die betreffenden Briefe würden dann gekennzeichnet mit „ben. 15/05 Namenskürzel“, und dann kommen die aufs Postamt, wo der Benachrichtigte sie sich 10 (oder 14?) Tage lang abholen kann. Wenn er das nicht tut, dann gehen sie zurück an den Absender.
Wenn auch eine Benachrichtigung nicht möglich ist, wird der Postbote sie wohl am nächsten Tag nochmal mitbringen, und dann vielleicht nochmal, aber dann schätze ich werden die Briefe zurückgeschickt an die Absender. Ich glaube aber, sowas kommt praktisch nie vor.
Irgendwie würde dann auch der Hausmeister oder die Nachbarn gefragt werden, wie die Post zugestellt werden kann. Ich denke, dass diese Leute aufgefordert würden, sich ein Postfach zuzulegen, oder der Post einen Haustürschlüssel zur Verfügung zu stellen, das ist nämlich auch nicht so selten.
Aber wie lange könnte, dürfte oder müsste er die Post mit sich
herumtragen?
Also, er trägt sie nicht pausenlos mit sich rum, sondern lässt sie zwischendurch mal auch am seinem Postamt liegen, wenn er z. B. nach Hause fährt
Das hättest du jetzt nicht gedacht, nicht wahr?
Viele Grüße
Simsy